# taz.de -- Entlastungspaket der Ampel: 200 Euro für Aufstockende
       
       > Auch erwerbstätige Hartz-IV-Empfänger:innen erhalten einen
       > Einmalzuschlag. Offen ist die Verrechnung mit der Energiepreispauschale.
       
 (IMG) Bild: Sozialverbände kritisieren, dass zum Beispiel Rentner:innen nichts von den Zuschüssen haben
       
       BERLIN taz | Auch Aufstocker:innen im Hartz-IV-Bezug bekommen den
       einmaligen Zuschlag von insgesamt 200 Euro zur Entlastung in voller Höhe,
       aber die Verrechnungen mit der Energiepreispauschale sind noch unklar. Der
       einmalige Kinderbonus in Höhe von 100 Euro für Familien wird nicht auf
       Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Dies ergibt sich aus Antworten des
       Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit auf Anfragen der
       taz zum geplanten Entlastungspaket.
       
       Die erwachsenen Empfänger:innen von „Sozialleistungen“ bekommen im
       „Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ laut
       [1][Koalitionsbeschluss vom 23. März] eine zusätzliche Einmalzahlung von
       100 Euro. Damit „erhöhe“ man die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100
       Euro um weitere „100 Euro pro Person“, heißt es im Beschluss. Am 16. März
       2022 war schon ein Einmalzuschuss von 100 Euro im sogenannten
       [2][Sofortzuschlag- und Einmalzahlungsgesetz] beschlossen worden, mit
       Auszahlung im Juli. Der einmalige Zuschuss kommt laut diesem Gesetz den
       Empfänger:innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), von
       Sozialhilfe und von Asylbewerberleistungen zugute.
       
       Auch Leistungsberechtigte im Hartz-IV-Bezug, die ihr Einkommen durch
       Erwerbsarbeit aufstocken, sollen den einmaligen Zuschlag „voll erhalten“,
       sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums der taz. Rund 900.000
       Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II sind zusätzlich erwerbstätig.
       
       Die Frage stellt sich, ob diese Erwerbstätigen dann sowohl die
       Einmalzahlung von insgesamt 200 Euro bekommen als auch die 300 Euro
       Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket, die laut
       Koalitionsbeschluss den „einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen“ als
       einmaliger Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll. „Nach der bisherigen
       Faktenlage müsste es zu einer Doppelzahlung kommen“, sagte Harald Thomé,
       Sozialberater beim Verein Tacheles in Wuppertal, der taz. Allerdings wäre
       die Energiepreispauschale dann wieder zusätzliches Einkommen, das
       möglicherweise mit dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) verrechnet werden
       müsste.
       
       ## Vorlauf der geplanten „Kindergrundsicherung“
       
       „Ob und inwieweit die Energiepreispauschale bei ALG-II-Aufstockenden als
       Einkommen zu berücksichtigen ist, wird im Rahmen der Umsetzung des
       Entlastungspakets noch zu klären sein“, sagte der Ministeriumssprecher.
       Dabei werde die „besondere Zweckrichtung des Zuschusses und das
       Zusammenspiel mit sonstigen Entlastungen“ zu berücksichtigen sein.
       
       Die Einmalzahlungen pro Erwachsenem von insgesamt 200 Euro sollen gleich
       hoch sein, auch wenn zwei Erwachsene als Paar zusammenleben, erklärte ein
       Sprecher der Bundesagentur für Arbeit der taz. Paare im Hartz-IV-Bezug
       erhalten pro Person ansonsten einen etwas abgesenkten Regelsatz.
       
       Klar ist jetzt schon, dass der Kinderbonus von 100 Euro pro Kind, der im
       Maßnahmenpaket enthalten ist, auch Familien im Hartz-IV-Bezug voll zugute
       kommt. „Der Zuschlag wird nicht als Einkommen berücksichtigt“, sagte der
       Ministeriumssprecher. Zuvor hatte die Koalition schon einen monatlichen
       [3][Sofortzuschlag von 20 Euro] pro Kind für Familien im Hartz-IV-Bezug
       angekündigt, mit erstem Auszahlungstermin im Juli. Dies soll eine Art
       Vorlauf [4][der geplanten „Kindergrundsicherung“ sein.]
       
       Am jüngsten Entlastungspaket wird von Sozialverbänden kritisiert, dass
       bestimmte Gruppen, darunter beispielsweise Rentner:innen, nichts von den
       Zuschüssen haben. Auch die Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I sind
       zumindest im Gesetzentwurf vom 16. März nicht für eine Einmalzahlung
       berücksichtigt worden.
       
       Schon im Jahre 2021 hatte es Zuschüsse wegen der Belastungen durch die
       Coronapandemie gegeben: Dies war ein Zuschuss von 150 Euro für
       Empfänger:innen von Hartz-IV-Leistungen plus Kinderbonus von 150 Euro.
       
       31 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/2022-03-23-massnahmenpaket-bund-hohe-energiekosten.pdf?__blob=publicationFile&v=3
 (DIR) [2] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetz.pdf;jsessionid=97F75B9C3D24FFBE00121922D75D989E.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=2
 (DIR) [3] https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundesregierung-beschliesst-sofortzuschlag-ab-juli-193758
 (DIR) [4] /Arbeitsgruppe-zur-Kindergrundsicherung/!5841580
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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