# taz.de -- Flüchtlinge an der Grenze von Melilla getötet: „Heiße Abschiebungen“ am Grenzzaun
       
       > Spanien hat die Grenzen seiner nordafrikanischen Exklaven und damit die
       > EU-Außengrenze in den letzten 20 Jahren immer stärker abgeschottet.
       
 (IMG) Bild: Migranten klettern am Freitag den Grenzzaun hoch, hinter dem Polizisten auf sie warten
       
       BERLIN taz | Bis zu 37 Menschen sollen am Wochenende [1][beim Versuch
       getötet worden sein], die Grenze zwischen Marokko und der spanischen
       Exklave Melilla zu überwinden. Es ist die bisher höchste Zahl von Toten an
       einem Tag an einer Landgrenze zwischen Europa und Afrika.
       
       Noch vor 20 Jahren waren die Exklaven Ceuta und Melilla praktisch
       ungehindert zu erreichen. Doch seither hat Spanien sie immer weiter
       abgeschottet, seit 2006 in Kooperation mit Marokko. Die Entwicklungshilfe
       für den Maghreb-Staat wurde von Spanien und der EU stark aufgestockt.
       
       Marokko bewacht dafür die spanischen Grenzen. Jene, die die Zäune nach
       Europa überklettern, darf Spanien postwendend zurückschicken. Marokkos
       Militär löst regelmäßig informelle Siedlungen subsaharischer MigrantInnen
       vor Ceuta und Melilla auf. Dann werden die Menschen in den Süden des Landes
       gefahrten und dort mittellos ausgesetzt.
       
       Immer wieder versuchen Migranten, teilweise mit Decken mit Isolierband um
       die Arme gewickelt, den scharfen Klingendraht zu überklettern. Andere
       versuchen es mit bloßen Händen und ziehen sich schwerste Schnitte zu.
       
       ## Beamte belastet der Anblick im Zaun hängender Migranten
       
       Der von Spanien genutzte Zaundraht ist eigentlich zum Schutz von
       Munitionslagern und Atomreaktoren gedacht. Die Gewerkschaft von Polizei und
       Grenzschützern erklärte vor einigen Jahren, die Beamten seien „den Anblick
       sterbender Menschen leid“, die versuchen, die Grenze zu überqueren.
       
       „Wir sind nicht bereit, noch mehr Subsaharis zu finden, die blutend im
       Stacheldraht festhängen“, schrieb die Gewerkschaft. Die Konfrontation mit
       vermeidbaren Todesfällen setze die Grenzschützer „unnötigem Stress“ aus.
       
       Mehrfach sollen Sicherheitskräfte auch auf MigrantInnen geschossen haben.
       Am 6. Februar 2014 hatten 200 Menschen versucht, die am marokkanischen
       Strand von Tarajal ins Meer hinein gebaute Befestigung von Ceuta zu
       umschwimmen. Im Wasser wurden sie von der Guardia Civil beschossen.
       Mindestens 14 Menschen starben.
       
       Im selben Jahr tauchten erste Videos auf, die marokkanische Paramilitärs
       zwischen den mit einigem Abstand errichteten Grenzzäunen zeigten. Auf
       spanischem Territorium nahmen sie Flüchtlinge fest und brachten sie zurück
       nach Marokko.
       
       ## Spaniens Parlament und EU-Gericht legalisieren Pushbacks
       
       Wem es gelang, beide Zäune zu überwinden – auch das zeigten Videos –,
       konnte von der Guardia Civil mit Schlagstöcken von den Zäunen
       heruntergeprügelt werden. Die Festgenommenen wurden direkt an Marokkos
       Militär übergeben, ohne einen Asylantrag stellen zu dürfen. „Heiße
       Abschiebung“ heißt das in Spanien. Ein klarer Verstoß gegen das Gebot der
       Nicht-Zurückweisung.
       
       2015 aber stimmte Spaniens Parlament für das „Gesetz zum Schutz der
       Bürgersicherheit“. Das sollte die Pushbacks legalisieren. Das Argument: Das
       Asylrecht sei erst dann anwendbar, wenn die hinter den Zäunen stehende
       letzte Polizeilinie erreicht würde.
       
       Dagegen klagten zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste, die im August
       2014 gemeinsam mit 70 Afrikanern versucht hatten, die Zäune zu überwinden.
       Als sie den dritten Zaun erreichten, wartete unten Spaniens Polizei. Ohne
       Prüfung ihrer Situation wurden die Migranten durch Türen im Zaun nach
       Marokko zurückgebracht.
       
       Vor Gericht unterlagen sie: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       entschied 2020, das Verbot der Kollektivausweisung gelte nicht, wenn
       Geflüchtete vorhandene legale Einreisewege nicht nutzten.
       
       26 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
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