# taz.de -- NGOs geben sich Selbstverpflichtung: Schutz für Whistleblower:innen
       
       > Mehrere Verbände haben eine Selbstverpflichtung unterzeichnet. Damit
       > wollen sie auch Druck auf die Regierung ausüben.
       
 (IMG) Bild: „Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Menschen sich trauen, Missstände zu melden.“
       
       BERLIN taz | Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen wollen
       Whistleblower:innen in den eigenen Reihen besser schützen und haben
       dafür eine Selbstverpflichtung vereinbart. „Auch in der Zivilgesellschaft
       gibt es Fehlverhalten und Machtmissbrauch“, sagte Sonja Grolig von
       Transparency Deutschland bei der Vorstellung der [1][Selbstverpflichtung]
       am Mittwoch. Weil die Aktiven meist mit einer hohen Motivation dabei- und
       der Organisation verbunden sind, könne es ihnen sogar besonders schwer
       fallen, Missstände zu melden.
       
       Die neue Policy, die zum Jahresanfang in Kraft treten soll, basiert auf der
       EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen – geht aber
       stellenweise darüber hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden
       Organisationen unter anderem, anonyme Meldewege einzurichten.
       
       Wer auf Missstände in den NGOs hinweisen will, ist zudem nicht nur auf
       klare Rechtsverstöße beschränkt, sondern soll auch anderes Fehlverhalten
       melden können, wenn dessen Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt.
       Neben Mitarbeiter:innen in einem Arbeitsverhältnis soll der Schutz
       auch für Vereinsmitglieder und Ehrenamtliche gelten. Zum Start dabei sind
       neben Transparency die Gesellschaft für Freiheitsrechte, das
       Whistleblower-Netzwerk, Lobbycontrol und Foodwatch.
       
       Kosmas Zittel, Geschäftsführer des Whistleblower-Netzwerks, erhofft sich
       durch die Initiative der Verbände perspektivisch auch einen Kulturwandel:
       „Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Menschen sich trauen, Missstände
       zu melden.“ Der aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Entwurf der
       Bundesregierung werde dagegen eher eine abschreckende Wirkung haben, wenn
       die Ampelkoalition nicht deutlich nachbessere.
       
       Der Gesetzgeber sollte eigentlich schon vor Jahren den Schutz von
       Hinweisgeber:innen juristisch verankern. Grundlage dafür ist die
       [2][EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz]. Die EU-Kommission hatte
       [3][Anfang des Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet], weil
       Deutschland trotz der abgelaufenen Umsetzungsfrist noch kein Gesetz
       vorgelegt hatte. [4][In diesem Sommer hat das Bundeskabinett nun den im
       Frühjahr vorgelegten und danach nur leicht veränderten Gesetzentwurf
       beschlossen].
       
       Aus der Zivilgesellschaft gab es jedoch deutliche Kritik an dem Entwurf: So
       brauche es eine eindeutige und umfassende Pflicht, anonyme Meldewege
       einzurichten. Darüber hinaus müsse der Anwendungsbereich des Gesetzes
       breiter gefasst werden: Der Schutz vor Repressalien müsse neben sämtlichen
       Rechtsverstößen auch sonstiges Fehlverhalten, dessen Offenlegung im
       öffentlichen Interesse liegt, umfassen.
       
       30 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.transparency.de/fileadmin/Redaktion/Aktuelles/Pressemitteilungen_verlinkte_PDFs/2022-11-28_Whistleblowing-Policy.pdf
 (DIR) [2] /Studie-zu-Whistleblowing/!5807042
 (DIR) [3] /Bundesregierung-verschleppt-Gesetz/!5835720
 (DIR) [4] /Gesetzentwurf-im-Kabinett/!5867415
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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