# taz.de -- Ausweisung von Terror-Sympathisant*innen: Besser in Deutschland vor Gericht
       
       > Gegen Terror-Verherrlichung sollte streng vorgegangen werden – aber vor
       > deutschen Gerichten. Die Ausweisung bei Verdachtsfällen hilft nicht
       > weiter.
       
 (IMG) Bild: Bedenklich: Für die vorgesehenen Ausweisungen soll keine strafrechtliche Verurteilung nötig sein. Im Bild ein Abschiebeflug 2014
       
       Es ist richtig, dass die Bundesregierung scharf gegen Personen vorgeht, die
       islamistischen und antisemitischen Terror [1][im Netz feiern]. Der Angriff
       von Mannheim und die darauffolgenden Hasskommentare zeigen das klar.
       Entsprechend scheint es zunächst auch eine gute Idee zu sein, ausländischen
       Terrorsympathisant*innen die Aufenthaltserlaubnis zu entziehen,
       [2][wie es das Kabinett plant]. Doch das täuscht.
       
       Zum einen beendet eine Abschiebung die Gefahr nicht, die von einer Person
       ausgeht, sondern bewegt sie lediglich an einen anderen Ort.
       Antisemit*innen bleiben antisemitisch, auch wenn man sie zurück in ihr
       Herkunftsland zwingt. Im Zweifel werden sie von den örtlichen
       Islamist*innen mit offenen Armen empfangen, Terrorpropaganda im
       Internet verbreiten können sie auch von dort. Und sollten sie aus ihren
       Worten später Taten machen, sind zwar Personen in Deutschland nicht mehr in
       Gefahr, dafür ist es aber die Bevölkerung in ihrem Herkunftsland.
       
       Allerdings folgt auf Ausweisungen, wie der Entzug der Aufenthaltserlaubnis
       genannt wird, in vielen Fällen ohnehin keine Abschiebung. Fast alle
       Personen aus Ländern wie Afghanistan, Syrien, aber auch aus Gaza sind mit
       einem Abschiebeverbot belegt, sofern sie nicht ohnehin einen höheren
       Schutzstatus haben. Letzteren könnten Sie mit einer Ausweisung verlieren,
       das Abschiebeverbot bleibt aber bestehen.
       
       ## Ausweisung ohne Verhandlung
       
       Bedenklich ist auch, dass für die vorgesehenen Ausweisungen keine
       strafrechtliche Verurteilung nötig sein soll. Ausländer*innen könnten
       dann also von den Behörden ihren Aufenthaltstitel entzogen bekommen, ohne
       dass von einem Gericht darüber entschieden wurde. Das ist umso
       gefährlicher, als der Gesetzentwurf sich nicht nur auf selbstgeschriebene
       Posts bezieht, die Grundlage für eine Ausweisung sein sollen. Zumindest
       offengelassen wird die Möglichkeit, dass dafür schon ein „Like“ reichen
       könnte.
       
       Es ist offensichtlich, dass das viel Raum für Missverständnisse lässt, für
       Versehen und leichtfertige Fehler. Und könnten dann Hacker, die
       Social-Media-Profile kapern, nicht mit ein paar Klicks dafür sorgen, dass
       unschuldige Ausländer*innen ihre Existenz in Deutschland verlieren?
       Genaue Prüfung durch Gerichte wäre hier das Mindeste, was man von einem
       Rechtsstaat erwarten darf.
       
       Noch besser wäre es aber, wenn die Bundesregierung ihre
       [3][Ausweisungspläne] ganz aufgibt. Statt mit Abschiebung als Strafe zu
       drohen – noch dazu an den Gerichten vorbei –, sollte die Bundesregierung
       lieber dafür sorgen, dass Täter konsequent juristisch verfolgt werden. In
       Deutschland und unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
       
       26 Jun 2024
       
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