# taz.de -- Abschiebungen wegen Hass im Netz: Wer Terror feiert, soll raus
       
       > Wer Terror wie den der Hamas verherrlicht, soll künftig schneller
       > ausgewiesen werden. Die Ampel ist sich darüber einig, von der Linken
       > kommt Kritik.
       
 (IMG) Bild: Reicht künftig schon ein „Gefällt mir“ für eine Ausweisung?
       
       BERLIN taz | Es geht um [1][Jubel über die Hamas-Angriffe auf Israel] in
       Social-Media-Kommentaren. Oder um [2][Onlinebeiträge von Islamisten], die
       den Messerangriff auf den Anti-Islam-Aktivisten Michael Stürzenberger und
       einen Polizisten in Mannheim feierten. Die Bundesregierung will hier nun –
       wenn es um Menschen ohne deutschen Pass geht – schneller mit Ausweisungen
       reagieren. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigte sich am Mittwoch
       das Ampel-Bundeskabinett.
       
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, man wolle damit „hart gegen
       islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vorgehen“. Das
       Bejubeln der Hamas-Angriffe oder der Messerattacke in Mannheim sei
       „menschenverachtend“. Die Verrohung im Netz schüre ein Klima der Gewalt,
       das andere Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren könne.
       
       Deshalb brauche es neben konsequenter Strafverfolgung auch „schärfere
       ausländerrechtliche Instrumente“, betonte Faeser. Wer keinen deutschen Pass
       habe und hier terroristische Taten verherrliche, der müsse „wo immer
       möglich ausgewiesen und abgeschoben werden“.
       
       ## Auch ein „Gefällt mir“ könnte reichten
       
       Mit der Gesetzesreform soll das Aufenthaltsgesetz verschärft werden. Das
       Billigen oder Bewerben einer Terrortat soll künftig als „schwerwiegendes
       Ausweisungsinteresse“ gelten. Dafür soll auch schon ein einzelner
       Social-Media-Kommentar reichen. Nach bisheriger Rechtslage galt dies nur
       bei mehreren Beiträgen. Auch eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht
       mehr notwendig. Und als Verbreitung von Terrorinhalten könne auch schon
       gelten, wenn ein Social-Media-Beitrag auch nur mit einem „Gefällt mir“
       markiert werde, heißt es in einem Begleittext zum Gesetz. Verwiesen wird
       hier auf eine Entscheidung des Landgerichts Meiningen aus dem Jahr 2022.
       
       Für eine Ausweisung muss allerdings ein aktuelles Handeln vorliegen.
       Frühere Terrorverherrlichungen, von denen sich die betreffende Person
       inzwischen distanziert hat, reicht dafür nicht.
       
       Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die Gesetzesverschärfung
       Ausweisungen durch die Ausländerbehörden „erheblich erleichtert“ werden.
       Bisher seien in Fällen von Terrorsympathisanten „aufwändige Prüfungen“
       notwendig gewesen.
       
       ## „Wer Terrorismus verherrlicht, gehört abgeschoben“
       
       Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung zuletzt
       bereits [3][in einer Regierungserklärung angekündigt]. „Wer Terrorismus
       verherrlicht, wendet sich gegen alle unsere Werte und gehört auch
       abgeschoben“, betonte er. Solche Beiträge seien „ein Schlag ins Gesicht für
       Opfer, ihre Angehörigen und unsere demokratische Grundordnung“.
       
       Auch Vizekanzler Robert Habeck begrüßte am Mittwoch das Vorhaben. „Es ist
       eine große Errungenschaft und Stärke unseres Landes, dass verfolgte
       Menschen in Deutschland Schutz finden können. Wer aber die liberale
       Grundordnung verhöhnt, indem er Terrorismus bejubelt, furchtbare Morde
       feiert, verwirkt sein Recht zu bleiben“, so der Grüne. Der Islam gehöre zu
       Deutschland, der Islamismus nicht.
       
       Die Linken-Rechtspolitikerin Clara Bünger kritisierte die
       Gesetzesverschärfung dagegen als Ausdruck eines „autoritären Staatsumbaus“.
       Bei Staaten wie der Türkei oder Russland empörten sich Politiker*innen
       hierzulande zu Recht, dass Menschen wegen eines „Likes“ in den sozialen
       Netzwerken verfolgt würden, sagte Bünger. Inzwischen bewege sich die
       Bundesrepublik aber „längst selbst in diese Richtung“.
       
       Bünger verwies auf [4][Präventivhaft für Klimaaktivist*innen],
       Demonstrationsverbote oder zuletzt die „beispiellosen Verschärfungen des
       Asyl- und Aufenthaltsrechts“. Ausweisungen lösten keine gesellschaftlichen
       Probleme, so die Linken-Politiker. Auch sei das Ausweisungsrecht schon
       zuletzt etliche Male verschärft worden. Es sei vielmehr Aufgabe der Justiz,
       Menschen zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese Straftaten begingen.
       
       26 Jun 2024
       
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 (DIR) Konrad Litschko
       
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