# taz.de -- Nach Entscheidung zur Mietpreisbremse: Für den Mietendeckel wird es schwer
       
       > Die bundesweit geltende Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das
       > Grundgesetz. Über die Rechtssicherheit sollte man sich aber nur bedingt
       > freuen.
       
 (IMG) Bild: Wohnen in Deutschland wird immer teurer
       
       Die [1][Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts] kommt nicht
       überraschend: Die seit 2015 bundesweit geltende Mietpreisbremse verstößt
       nicht gegen das Grundgesetz. Die nicht sehr radikale Kappung der Spitzen
       bei Neuvermietungen verletzt also nicht das Prinzip der
       Verhältnismäßigkeit.
       
       Wenn sich SPD-Politiker nun über die Rechtssicherheit freuen, sollten sie
       das aber nur bedingt tun. Denn der Karlsruher Beschluss bezog sich auf die
       Mietpreisbremse, so wie sie 2015 eingeführt wurde. Ende 2018 hat der
       Bundestag aber zudem beschlossen, dass Vermieter Auskunft über die Vormiete
       geben müssen.
       
       Am Wochenende hat sich der Koalitionsausschuss außerdem darauf geeinigt,
       dass Mieter überhöht bezahlte Miete von Beginn an zurückfordern können und
       nicht erst ab dem Zeitpunkt der Reklamation. Darauf konnte Karlsruhe
       natürlich noch nicht eingehen. Und doch ist der jetzige Beschluss hierauf
       übertragbar – weil mit den Nachbesserungen nur die ursprüngliche Idee der
       Mietpreisbremse besser verwirklicht wird.
       
       Etwas ganz Neues ist aber [2][der Mietendeckel, den das Land Berlin
       plant]. Fünf Jahre lang soll die Miete bei bestehenden Mieten eingefroren
       werden. Es ist also nicht einmal ein Inflationsausgleich vorgesehen. Wie
       das Bundesverfassungsgericht dies bewerten würde, ist völlig offen, zumal
       das Land Berlin vermutlich gar nicht die Kompetenz für eine eigene
       Mietenregulierung hat.
       
       Allerdings muss man auch beim Mietendeckel das Kleingedruckte lesen. So
       soll der Berliner Mietenstopp nicht für Neubauten gelten und
       Modernisierungskosten könnten weiterhin auf die Mieter umgelegt werden Für
       Vermieter, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten kämen, soll es sogar eine
       Härtefallregelung geben, sie könnten sich eine Mieterhöhung genehmigen
       lassen. Und überhaupt soll der Mietenstopp nur fünf Jahre gelten. Damit
       sind also genügend Ausnahmen und Einschränkungen eingebaut, so dass
       vermutlich auch der Mietendeckel in Karlsruhe noch als verhältnismäßig
       durchgeht. Es wäre politisch wünschenswert.
       
       20 Aug 2019
       
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