# taz.de -- Novelle des Klimaschutzgesetzes: Drei Klagen in Karlsruhe
       
       > Umweltverbände, Aktivist:innen und Privatpersonen wollen gegen das
       > Klimaschutzgesetz vorgehen. Die Regierung hatte es per Novelle
       > aufgeweicht.
       
 (IMG) Bild: Aktivistin Luisa Neubauer will mit der Verfassungsbeschwerde „Freiheit und Sicherheit“ für die junge Generation erreichen
       
       BERLIN taz | Nachdem die [1][Bundesregierung das Klimaschutzgesetz
       entschärft hat], wollen Umweltorganisationen und Privatpersonen erneut vor
       das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dazu gehören etwa Fridays for Future,
       die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND. Am Mittwoch kündigten sie drei
       Beschwerden gegen die Klimapolitik unter anderem der aktuellen
       Bundesregierung an. Deren Novelle des Klimaschutzgesetzes halte sie für
       „verfassungswidrig“, sagte Rechtsanwältin Roda Verheyen. Es fehlten
       „wirksame Maßnahmen“, [2][um etwa den CO2-Ausstoß des Autoverkehrs zu
       verringern].
       
       Sollten die Beschwerden Erfolg haben, müsste die aktuelle oder die nächste
       Regierung das Klimaschutzgesetz wieder verschärfen, vermutete Anwalt Remo
       Klinger, der zu den Beschwerdeführenden gehört.
       
       Die Organisationen forderten Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf,
       das novellierte Gesetz nicht zu unterzeichnen, damit es nicht in Kraft
       trete. Sonst werde man das Verfassungsgericht anrufen. Es gehe darum,
       „Sicherheit und Freiheit“ der Bürger:innen „zu verteidigen“, sagte Luisa
       Neubauer von Fridays for Future.
       
       Nach einer [3][ähnlichen Beschwerde hatte das Bundesverfassungsgericht 2021
       unter anderem das Recht der jungen Generation auf rechtzeitige Maßnahmen
       zur Reduzierung klimaschädlicher Abgase] betont. Daraufhin legte die
       damalige Koalition aus Union und SPD im Klimaschutzgesetz einen konkreten
       Zeitplan für Emissionsminderungen, Jahresziele für einzelne Sektoren wie
       Verkehr, Gebäude und Industrie sowie verpflichtende Maßnahmen bei einer
       Zielverfehlung fest. Diese Regeln hat die aktuelle Ampelregierung jedoch
       entkernt und [4][beispielsweise die Jahressektorziele gestrichen].
       Unterschrieben hat der Bundespräsident diese Novelle aber noch nicht.
       
       ## Früheres Urteil negiert
       
       Eine der drei Beschwerden stammt von Greenpeace, Germanwatch, Anwältin
       Verheyen, Neubauer und einigen Privatpersonen. Sie richtet sich sowohl
       gegen das neue als auch gegen das alte Klimaschutzgesetz. Der Karlsruher
       Beschluss von 2021 werde faktisch nicht vollzogen, erklärte Verheyen. Als
       Beispiel nannte sie den Autoverkehr, dessen Abgasausstoß deutlich zu hoch
       liege. Weil die Bundesregierung jetzt wirksame Reduzierungsmaßnahmen
       vermeide, bestehe die Gefahr, dass [5][der Verkehr in einigen Jahren
       drastisch eingeschränkt werden müsse], um das Ziel der Klimaneutralität
       noch zu erreichen. Das könne dann dem Recht der jungen Generation auf
       Mobilität zuwiderlaufen.
       
       Für die zweite Beschwerde ist die DUH zusammen mit Anwalt Klinger
       verantwortlich. Dieser kritisierte die „Abschaffung des verbindlichen
       Emissionsminderungspfades“ im novellierten Gesetz. Maßnahmen zur
       Durchsetzung würden zudem systematisch „aufgeschoben“ und möglicherweise
       erst 2029 oder später eingeleitet. Das [6][Ziel, 2045 klimaneutral zu
       sein], gerate damit wohl außer Reichweite, so Klinger. DUH-Geschäftsführer
       Jürgen Resch forderte Tempo 100 auf Autobahnen und sagte: „Wir suchen
       100.000 Klimahelden, die sich unserer Klage anschließen.“
       
       Die dritte Beschwerde reichen der Umweltverband BUND, der
       Solarenergie-Förderverein, Umweltjurist Felix Ekardt und weitere Private
       ein. Ihrer Ansicht nach sind die Klimaziele der Bundesregierung insgesamt
       zu schwach, bis 2045 klimaneutral zu sein sei zu spät. Eigentlich dürfe
       Deutschland schon jetzt kein CO2 mehr verursachen, wolle man [7][das
       globale Limit des Temperaturanstiegs um 1,5 Grad] einhalten.
       
       Von den Beschwerden beim Verfassungsgericht abgesehen, betreibt die
       Umwelthilfe Prozesse beim Berliner Oberverwaltungsgericht, um die
       Bundesregierung zur Umsetzung emissionssenkender Maßnahmen zu zwingen.
       
       26 Jun 2024
       
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