# taz.de -- Klimaschädliche Subventionen: Das Geld liegt auf der Straße
       
       > Die Ampelkoalition wollte klimaschädliche Subventionen eigentlich
       > abbauen. Insbesondere im Verkehrssektor gibt es viel Potenzial. Doch die
       > FDP bremst.
       
       Am 28. März 2023 um 12 Uhr treten der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil, sein
       FDP-Kollege Christian Lindner und Ricarda Lang, Grünen-Chefin, schließlich
       vor die Presse. Insgesamt 30 Stunden haben sie im Koalitionsausschuss über
       das neue „Deutschlandtempo“ debattiert. Auch der Klimaschutz steht im
       Fokus. Denn zum zweiten Mal in Folge bricht der Verkehrsminister von der
       FDP, Volker Wissing, die Sektorenziele. Die Umweltverbände erhoffen sich
       daher von den Ampel-Spitzen endlich den großen Wurf, um die CO2-Lücke im
       Verkehrssektor zu schließen.
       
       Auf der Pressekonferenz übt man sich in Zuversicht und Harmonie. „Wir sind
       hochzufrieden“, leitet ein sichtlich erschöpfter Klingbeil ein. „Man
       schweigt sich auseinander und man diskutiert sich zusammen“, beschreibt
       Lindner die Atmosphäre. Raus aus dem Krisenmodus der letzten Jahre, rein
       ins Gestalten – unter diesem Eindruck verkaufen SPD und FDP die neue
       Arbeitsweise jetzt den Journalist:innen.
       
       Doch die Grüne Lang schlägt kritischere Töne an. „Das waren auf keinen Fall
       einfache Verhandlungen“, formuliert sie. Gerade beim Autobahnbau habe man
       es sich nicht leicht gemacht. 139 Autobahnprojekte will die Ampel künftig
       prioritär vorantreiben; die Koalition sieht ein „überragendes öffentliches
       Interesse“. Doch dafür, sagt Lang um Zuversicht bemüht, könne man immerhin
       Folgendes verkünden: „Wir verbinden Klimaschutz mit Straßenbau.“ Man starte
       eine echte „Solarausbauoffensive“. Konkret heißt das: Kein Kilometer
       Autobahnbau mehr, ohne einen gleichzeitigen Ausbau von erneuerbaren
       Energien, gibt sich Lang kämpferisch. Als Lang fertig ist mit Reden,
       verkündet Lindner die Aufweichung der Klimaziele.
       
       Was die Grünen im Frühjahr als Erfolg verkaufen wollten, ist für die
       Umweltverbände denn auch eine herbe Enttäuschung. Ausgerechnet Wissing,
       dessen Zuständigkeitsbereich, der Verkehrssektor, Schlusslicht ist beim
       Klimaschutz – ausgerechnet Wissing werde aus der Verantwortung entlassen,
       resümiert die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Von einem
       „Frontal-Angriff auf den Klimaschutz“ spricht der World Wildlife Fund
       (WWF). Und die Denkfabrik Agora Verkehrswende spricht von einer vergebenen
       Chance beim Klimaschutz im Verkehr.
       
       Denn erneut wird der Elefant im Raum nicht adressiert. Es geht um den Abbau
       klimaschädlicher Subventionen, der für das Gelingen der Verkehrswende laut
       Expert:innen aber unvermeidbar ist. Zwar hätten die Grünen jede einzelne
       umweltschädliche Subvention aus dem Verkehrssektor bei den Verhandlungen
       auf den Tisch gelegt, so heißt es zumindest aus parteiinternen Kreisen.
       
       Doch SPD und FDP hätten nichts davon wissen wollen, obwohl es der Abbau
       umweltschädlicher Finanzhilfen und Steuervergünstigungen sogar als
       gemeinsames Ziel in den Koalitionsvertrag geschafft hat. Konkret heißt es
       dort: „Wir wollen zusätzliche Haushaltsspielräume dadurch gewinnen, dass
       wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche
       Subventionen und Ausgaben abbauen.“ Ein vielversprechender Satz. Das Ende
       an Zuwendungen und Steuergeschenken an die fossile Industrie schien
       gekommen.
       
       Denn das Gesamtvolumen dieser Subventionen ist enorm. 65 Milliarden Euro,
       diese Zahl geistert immer wieder durchs politische Berlin. Sie fällt in
       Bundestagsdebatten und findet sich in Leitartikeln. 65 Milliarden Euro, mit
       so viel Geld soll der deutsche Staat umweltschädliche Technologien,
       Energien und Praktiken fördern. 2018 hatte Deutschlands höchste
       Umweltbehörde, das Umweltbundesamt, in einer vielbeachteten Studie diese
       Summe ermittelt. Mit Blick auf das Pariser Abkommen, das die Erderwärmung
       bis 2030 auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter
       begrenzen will, und auch mit Blick auf die nationalen Klimaziele scheint
       dies immer absurder.
       
       Wissings Verkehrssektor ist nach dem Energiesektor der zweitgrößte
       Empfänger dieser Subventionen. Laut Umweltbundesamt sind das jährlich über
       30 Milliarden Euro – vor allem für den Autoverkehr. Mit dem Dieselprivileg,
       dem Dienstwagenprivileg und der Pendlerpauschale gibt es fürs Auto gleich
       drei Förderinstrumente, bei denen es großen Reformbedarf gibt.
       
       Das Dieselprivileg ist der ermäßigte Steuersatz auf Diesel im Vergleich zu
       Benzin. Das Dienstwagenprivileg beschreibt die pauschale Besteuerung privat
       genutzter Firmenwagen. Und mit der Pendlerpauschale können
       Arbeitnehmer:innen ihren Weg zur Arbeitsstätte steuerlich absetzen.
       Die Studie kommt zum Ergebnis, dass alle drei Steuerregeln einen Anreiz
       bieten, oft und weit mit spritfressenden Autos zu fahren.
       
       Erst vergangene Woche hatte das [1][Berliner Oberverwaltungsgericht einer
       Klage von Umweltverbänden stattgegeben], die der Koalition zu wenig
       Anstrengungen beim Klimaschutz vorwerfen. Unter anderem die Deutsche
       Umwelthilfe und der BUND hatten beklagt, dass sowohl im Verkehrs- als auch
       im Bausektor 2021 die Klimaziele verfehlt wurden, die sich die
       Ampelkoalition selbst [2][im Klimaschutzgesetz auferlegt hatte] – und
       darauf dann aber nicht, wie es das Gesetz eigentlich verlangt, mit
       entsprechenden „Sofortprogrammen“ für diese Sektoren reagiert hat.
       Stattdessen arbeitet die Regierung daran, mit einer Reform des
       Klimaschutzgesetzes die Sektorenziele ganz abzuschaffen.
       
       Forderungen nach einem Ende der Steuervergünstigungen für
       Autofahrer:innen gibt es schon lange. Schon 1995 forderte die damalige
       PDS, die Pendlerpauschale ökologisch zu reformieren. Zwischen 2010 und 2018
       schrieben die Grünen gleich vier Anträge, um Diesel- und
       Dienstwagenbesteuerung stärker auf das Ziel einer CO2-Reduktion
       auszurichten. Die Regierungsfraktionen lehnten das ab. CDU und FDP und auch
       die Große Koalition sahen auch sonst keine Notwendigkeit, die
       jahrzehntelange Steuerpraktiken selber zu korrigieren.
       
       Dann änderte sich die Lage. Die Grünen gehörten 2021 plötzlich der
       selbsternannten „Fortschrittskoalition“ an, die den Reformstau vergangener
       Tage angehen wollte. Die Hoffnung bestand, dass nach der Ära der
       CSU-Verkehrsminister Ramsauer, Dobrindt und Scheuer im Verkehr das
       automobile Paradigma durchbrochen werden könnte. Dazu gehörte auch,
       jahrzehntelange Steuerprivilegien auf den Prüfstand zu stellen.
       
       Doch nach zwei Jahren Ampel fällt die Fortschrittsbilanz ernüchternd aus.
       Bisher wurde im Verkehrssektor – nach heftiger Kritik der Umweltverbände –
       nur der „Umweltbonus“ für Hybrid-Fahrzeuge und die Steuervergünstigung auf
       Diesel für Schiffe im Hafen, der „Hafendiesel“, gestrichen. Zahlreiche
       kleine wie große Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für den Flugverkehr
       gelten weiter. Diesel- und Dienstwagenprivileg, für deren Ende sich die
       Grünen in ihrem Wahlprogramm noch ausgesprochen hatten, blieben
       unangetastet. Die Pendlerpauschale wurde gar von 35 auf 38 Cent pro
       Kilometer angehoben. Wie kann das sein?
       
       Es ist nicht so, dass die Grünen es nicht versuchen würden. Mehrfach
       wollten sie die Koalitionspartner für den Subventionsabbau gewinnen. Den
       ersten Anlass dazu gab es im Sommer 2022, als die Ampel die Finanzierung
       über einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket verhandelte. „Finanziert werden
       kann ein solches ÖPNV-Ticket durch den Abbau des sogenannten
       Dienstwagenprivilegs“, sagte die Grüne Fraktionsvorsitzende Katharina
       Dröge. Sie schlug vor, die Pauschalbesteuerung zwar nicht zu streichen,
       jedoch stärker als bisher an den CO2-Ausstoß zu koppeln.
       
       Einen Kompromiss braucht es, weil die Koalitionspartner SPD und FDP wenig
       Begeisterung für den Vorschlag der Grünen übrig hatten. Vor allem die FDP
       stellte klar, dass sie eine Reform der Dienstwagenbesteuerung nicht
       mittragen würde. Öffentlicher Druck sollte den bockigen Koalitionspartner
       FDP überzeugen. Ohne Erfolg. Der Nachfolger für das 9-Euro-Ticket kam, das
       49-Euro-Deutschlandticket kam, die Subventionen blieben.
       
       Ein weiterer Anlass bot sich während der Haushaltsplanungen für 2024.
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) persönlich hatte den auf die
       Schuldenbremse pochenden Finanzminister Christian Lindner in einem
       Offenen-Brief-Schlagabtausch zum Abbau umweltschädlicher Subventionen
       gedrängt. Und auch Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge forderte erneut
       eine Reform: „Es gibt Spielräume in Milliardenhöhe“, sagte sie mit Verweis
       auf die Dienstwagenbesteuerung, die Pendlerpauschale und den Flugverkehr
       und sprach von einer „Win-win-Situation“. Schließlich könne man so sowohl
       den Bundeshaushalt entlasten als auch etwas für den Klimaschutz tun.
       
       Doch Dröges Argumente verfingen nicht. Als im Juli 2023 Lindners
       Ministerium den neuen Haushaltsentwurf veröffentlichte, blieben weiterhin
       alle Subventionen für den Verkehr unangetastet, und Wissing erhielt mit
       einem Plus von 8,8 Prozent die höchste Budgeterhöhung aller Ministerien.
       
       Allerdings hat inzwischen das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgericht
       die Karten neu gemischt: Die Richter:innen hatten moniert, dass die
       Ampel zu Unrecht Gelder aus dem Corona-Notlagentopf in den Klima- und
       Transformationsfonds, kurz KTF, umgewidmet hatte. Plötzlich klaffte im
       Haushalt ein 60-Milliarden-Euro-Loch – und während sich Lindner für das
       Jahr 2023 nochmal bewegen ließ, die Schuldenbremse notlagenmäßig
       auszusetzen, soll das nun für das kommende Jahr auf keinen Fall mehr drin
       sein. Also muss gespart werden – die FDP will das bei Sozialausgaben tun,
       die Grünen brachten am Mittwoch indes nochmal das Dienstwagenprivileg ins
       Spiel.
       
       Das grundsätzliche Dilemma bei dieser Sache ist: Wie kann ich jemanden vom
       Abbau von Subventionen überzeugen, wenn die Gegenseite verneint, dass es
       sich überhaupt um Subventionen handelt?
       
       Grüne und Linke sagen, das Dienstwagenprivileg sei eine klimaschädliche
       Steuervergünstigung. Unterstützt werden sie dabei von wissenschaftlichen
       Thinktanks wie Agora Verkehrswende, dem Öko-Institut, dem Forum
       Ökologische-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Umweltbundesamt. Eine
       Steuervereinfachung nennt es hingegen die FDP und verweist ihrerseits auf
       Gerichtsurteile, in denen die Rechtmäßigkeit von Steuervereinfachung
       bestätigt wurden.
       
       Der Kern des Streits ist oft die 1-Prozent-Regel. Sie besagt:
       Arbeitnehmer:innen müssen pauschal ein Prozent vom Bruttolistenpreis
       ihres Dienstfahrzeugs monatlich versteuern. Doch ist ein Prozent zu wenig
       im Vergleich zu privat gekauften Fahrzeugen?
       
       Diese Frage ist bis heute nicht abschließend geklärt. „Tatsächlich hängt
       die Berechnung von schwer zu ermittelnden Annahmen, wie zum
       durchschnittlichen Fahrzeugpreis, der Fahrleistung oder der Nutzungsdauer,
       ab“, sagt Matthias Runkel, Leiter für Verkehrs- und Finanzpolitik beim FÖS.
       Das FÖS beziffert bei der derzeitigen Regel eine klimaschädliche Subvention
       in Höhe von 3,5 bis 5,5 Milliarden Euro und sieht das jährliche
       CO2-Einsparpotenzial bei 1,9 bis 5,8 Millionen Tonnen CO2. Das ist in etwa
       so viel wie ein Tempolimit auf Autobahnen einsparen würde – was die FDP
       ebenfalls vehement ablehnt.
       
       Ganz anders sieht es die Autoindustrie. Die Regelung habe „keinen
       subventionierenden Charakter“, sagt der Verband der Deutschen
       Automobilindustrie (VDA) und schlussfolgert: „Es handelt sich daher auch
       nicht um eine Privilegierung.“ Der Verband verweist zudem auf die
       förderliche Absatzwirkung von E-Dienstwagen, die seit 2020 bis zu einem
       Wert von 60.000 Euro sogar mit einem ermäßigten Pauschalbetrag von 0,25
       Prozent besteuert werden.
       
       Die Logik der FDP ist also die folgende: Da es sich beim Diesel- und
       Dienstwagenprivileg und der Pendlerpauschale um Steuerfragen handelt, würde
       sich jede ökologische Korrektur negativ auf die Steuerlast der
       Arbeitnehmer:innen auswirken. Eine Angleichung der Dieselsteuer auf
       das Benzinniveau bedeutet eine Steuererhöhung für Dieselfahrer:innen. Eine
       Anhebung der Dienstwagenpauschale von ein auf zwei Prozent führt zu einer
       Steuererhöhung für Käufer:innen von Dienstwagen. Eine Abschaffung der
       Pendlerpauschale ist eine Steuererhöhung für Vielpendler:innen.
       „Subventionsabbau darf nicht zu einer Steuererhöhung für die arbeitende
       Mitte werden“, so Lindners Devise.
       
       Tag der offenen Tür im Finanzministerium, August 2022. Christian Lindner
       steht im weißen Hemd und mit hochgekrempelten Ärmeln in einem Festzelt und
       spricht zu einer Besuchergruppe. „Das Wort Dienstwagenprivileg ist bereits
       ein linkes Framing“, beklagt er. Einzelne lachen und applaudieren.
       
       Auch für die Pendlerpauschale hat Lindner an diesem heißen Augusttag nicht
       viel übrig. Es sei lediglich eine steuerliche Berücksichtigung, um der
       eigenen Arbeit nachzugehen. Denn schließlich bekomme jeder diese Pauschale,
       unabhängig davon, ob er mit dem Auto, dem Fahrrad oder „per Pedes“ ins Büro
       gelange. Es handele sich dabei also nicht per se um eine „unökologische
       Steuerförderung“, sondern vielmehr um ein „populäres Missverständnis“.
       
       Was Lindner verschweigt: In der Praxis profitieren vor allem autofahrende
       Pendler:innen davon. Ein 20 Kilometer langer Arbeitsweg lässt sich eben
       bequemer mit dem Auto zurücklegen als mit dem Fahrrad.
       
       Ähnlich verhält sich die Partei beim sogenannten Dieselprivileg. Während
       Benzin mit 65 Cent pro Liter besteuert wird, sind es beim Diesel nur 47
       Cent. Dies wurde einst eingeführt, um dem gewerblichen Lkw-Verkehr
       gegenüber der ausländischen Konkurrenz einen Vorteil zu verschaffen. Doch
       mit dem Boom des Dieselmotors im Pkw-Bereich profitieren alle privaten
       Dieselfahrer:innen vom vergünstigten Steuersatz. Laut Umweltbundesamt
       entgehen dem Staat somit Einnahmen von 8,2 Milliarden Euro. Doch für
       Lindner ist die Sache klar: Das Dieselprivileg sei gar kein Privileg, da
       die Kfz-Steuer für ein Dieselfahrzeug wiederum höher sei als bei einem
       Benziner.
       
       „Das ist zwar richtig“, sagt Runkel vom FÖS, entgegnet aber: „Die höhere
       Kfz-Steuer auf das Auto ist keine angemessene Kompensation für die
       niedrigere Energiesteuer auf den Kraftstoff. Das bestraft geringe
       Fahrleistungen und belohnt hohe.“ Und da Diesel-Pkws vor allem von
       Vielfahrer:innen genutzt werden, überwiege eigentlich immer der Vorteil
       bei der Energiesteuer, so Runkel.
       
       In Deutschland ist im Gegensatz zu anderen Ländern nicht einheitlich
       definiert, was eine Subvention ist. Auch die Forschung konnte sich bislang
       nicht auf eine gemeinsame Erklärung einigen. „Jede Definition, jede
       Erweiterung oder Einschränkung des Subventionsbegriffs ist letztlich mit
       methodischen und normativen Problemen verbunden“, schreibt das
       Umweltbundesamt. Die gewählte Definition hängt also davon ab, welches Ziel
       man verfolgt.
       
       Während das Bundesamt einen „weiten Subventionsbegriff“ verwendet, um
       möglichst alle direkten und indirekten Staatshilfen zu erfassen, nutzt das
       Bundesfinanzministerium in seinen Subventionsberichten eine deutlich engere
       Definition. Dies führt dazu, dass das Bundesamt das Diesel- und
       Dienstwagenprivileg sowie die Pendlerpauschale als „umweltschädliche
       Subvention“ mit 17,3 Milliarden Euro beziffert – die im Finanzministerium
       jedoch überhaupt nicht auftauchen.
       
       Insgesamt stehen im letzten Subventionsbericht von Lindners Ministerium 21
       der 35 vom Bundesamt gelisteten Steuervergünstigungen gar nicht drin.
       Dementsprechend veranschlagt das Bundesamt für 2021 65,4 Milliarden Euro
       Subventionen – das Ministerium nur 5,7 Milliarden.
       
       Neben dieser methodischen Uneinigkeit ist ein weiteres Problem, dass
       Deutschland die Aktualisierung der Subventionsberichte nicht mit den
       jährlichen Haushaltsdebatten abstimmt. Die meisten Länder, die
       Steuervergünstigungen transparent machen, legen ihre Subventionsberichte
       jährlich vor, Deutschland hingegen nur alle zwei Jahre. Damit fehlt den
       Parlamentarier:innen im Bundestag im Zuge der jährlichen
       Haushaltsdebatten oftmals der aktuelle Stand der deutschen
       Subventionspolitik. Diese lückenhafte Berichterstattung wurde wiederholt
       vom Bundesrechnungshof gerügt.
       
       Die Ampel hat es verpasst, die bestehende Unklarheit beim Thema
       Subventionen in ihrem Koalitionsvertrag aufzulösen. Das Dokument lässt
       offen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage man den Abbau von
       umweltschädlichen Subventionen vorantreiben will. Die Grünen beziehen sich
       auf die Studie des Umweltbundesamts und nehmen als Grundlage den weiten
       Subventionsbegriff. Lindner ignoriert wiederum die Ergebnisse der höchsten
       Umweltbehörde und führt seine eigene Statistik vor. So gibt es immer wieder
       Streit, bei dem vor allem die Grünen oft das Nachsehen haben.
       
       „Um solche Fragen sauber zu klären, hätte ein klarer Definitionsbegriff im
       Koalitionsvertrag geholfen“, sagt deshalb Stefan Gelbhaar,
       verkehrspolitischer Sprecher der Grünen. „Denn während die Grünen vom
       Dienstwagenprivileg sprechen, tun dann einige so, als wüssten sie gar
       nicht, um was es geht.“
       
       Doch die FDP lehnt die Reform umweltschädlicher Subventionen im
       Verkehrssektor auch aus parteipolitischen Gründen ab. „Die FDP blockiert,
       weil sie sonst einen ihrer ideologischen Grundsätze hinterfragen müsste“,
       sagt Gelbhaar, der die Argumentation der FDP im Verkehrsausschuss bestens
       kennt. „Dieser Grundsatz heißt: keine Steuererhöhungen.“
       
       In der Tat hat Lindner das vor der Wahl zu seiner roten Linie erklärt und
       zur Bedingung für den Eintritt in die Ampelkoalition gemacht. Das blockiert
       aktuell auch eine Einigung über den Haushalt 2024 – soll der noch vor
       Weihnachten beschlossen werden, muss das Kabinett sich eigentlich noch
       diese Woche über eine Beschlussvorlage für das Parlament einigen. Ein
       Regierungssprecher gab sich immerhin am Mittwoch optimistisch.
       
       Doch auch wenn die Ampel zu einem gemeinsamen Etatentwurf findet: Ob die
       FDP ihre Blockade bis zum Ende der Wahlperiode aufrechterhalten kann,
       bleibt fraglich. Der Druck auf Volker Wissing könnte angesichts seiner
       desaströsen Klimapolitik zunehmen – zumindest außerparlamentarisch: „Mit
       dem Abbau umweltschädlicher Subventionen im Verkehr lassen sich schnell und
       effektiv Emissionen einsparen“, werden Leute wie Runkel nicht müde zu
       betonen.
       
       Verkehrsminister Wissing wird sehr wahrscheinlich auch dieses und nächstes
       Jahr seine Sektorziele verfehlen.
       
       7 Dec 2023
       
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