# taz.de -- Vorstoß von Faeser und Spiegel: Demokratiefördergesetz auf dem Weg
       
       > Nach langem Ringen legen die Innen- und Familienministerin ein Konzept
       > für ein Demokratiefördergesetz vor. Einiges aber bleibt noch offen.
       
 (IMG) Bild: Sie drängte früh auf ein Demokratiefördergesetz: Innenministerin Nancy Faeser
       
       BERLIN taz | Es ist ein Durchbruch, der momentan ziemlich untergeht.
       Bundesinnenministerin [1][Nancy Faeser] (SPD) und Bundesfamilienministerin
       Anne Spiegel (Grüne) haben nach [2][Jahren des Ringens ein
       Demokratiefördergesetz] auf den Weg gebracht. Die Bekämpfung von
       Extremismus sei für die Bundesregierung „eine gesamtgesellschaftliche und
       dauerhafte Aufgabe von zentraler politischer Bedeutung“, heißt es in einem
       gemeinsamen Positionspapier, das der taz vorliegt. Dafür bräuchten
       Demokratieprojekte eine „dringend notwendige Verbesserung der rechtlichen
       Rahmenbedingungen und die damit verbundene nachhaltige Absicherung der
       Fördermaßnahmen“.
       
       Das Positionspapier wollten Faeser und Spiegel eigentlich am Donnerstag in
       Berlin vorstellen. Die Pressekonferenz wurde aber aufgrund des
       Russlandangriffs auf die Ukraine abgesagt. Dennoch starteten beide
       Ministerien ein Beteiligungsverfahren für das Demokratiefördergesetz, bei
       dem Verbände bis zum 21. März das Vorhaben nun kommentieren können. Das
       Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
       
       In ihrem Papier begründen Faeser und Spiegel das Gesetz vor allem mit der
       in den vergangenen Jahren [3][gestiegenen rechtsextremen Bedrohung] und der
       „Vielzahl schrecklicher Straf- und Gewalttaten“ aus diesem Spektrum. Zudem
       seien durch die „sich zunehmend [4][radikalisierende Szene gegen die
       öffentlichen Corona-Maßnahmen]“ und durch Hetze im Netz neue Gefahren
       entstanden. Bekämpft werden solle mit dem Gesetz aber „jede Form von
       Extremismus“.
       
       ## „Bekenntnis zu angemessener Finanzierung“
       
       In ihrem Papier legen die Ministerinnen „Regelungselemente“ für das
       künftige Gesetz fest. Dem Bund sollen damit eigene Möglichkeiten der
       Demokratieförderung für Projekte mit überregionaler Bedeutung ermöglicht
       werden, etwa in der Opfer- oder Ausstiegsberatung. Denn: Auch die
       extremistischen Gefahren seien ja „nicht lokal oder regional begrenzt“.
       Eingebunden werden soll auch die Bundeszentrale für politische Bildung.
       
       Mit dem Gesetz werde es „ein klares Bekenntnis zu einer angemessenen
       Finanzierung“ geben, heißt es weiter. Die Förderung solle
       „bedarfsorientiert, längerfristig und altersunabhängig“ sein. Das Ziel sie,
       „bereits aufgebaute und fachlich bewährte Strukturen aufrechtzuerhalten“.
       
       Faeer und Spiegel werben, dass das Gesetz sowohl für den Bund als auch für
       die zivilgesellschaftlichen Projekte für Planungssicherheit sorge.
       Geschaffen werden so ein „wirkungsvoller Beitrag“ für demokratisches
       Engagement und gegen extremistische Tendenzen. Umgesetzt werden soll die
       Förderung von Bundesbehörden wie dem Bundesverwaltungsamt, das dem
       Innenministerium unterstellt ist. Zudem ist eine unabhängige
       wissenschaftliche Evaluierung der Projekte und eine jährliche
       Berichterstattung an den Bundestag geplant, wie wirksam die Maßnahmen sind.
       
       ## Gesetz scheiterte zuletzt an der Unionsfraktion
       
       Mit dem Vorstoß von Faeser und Spiegel scheint ein langer Kampf zuende zu
       gehen. Zivilgesellschaftliche Initiativen forderten schon lange eine
       längerfristige Förderung ihrer Projekte mit einem Demokratiefördergesetz.
       Die vergangene schwarz-rote Bundesregierung hatte dieses schließlich
       einführen wollen – am Ende aber [5][scheiterte es an der Unionsfraktion].
       Deshalb laufen die Förderungen für die Projekte bisher weiter nur für eine
       Legislaturperiode. Danach stehen sie vor dem Aus und müssen sich mit
       veränderten Konzepten neu bewerben.
       
       Faeser wie [6][Spiegel] kündigten mit ihrem Amtsantritt in der
       Ampel-Regierung dagegen an, das Gesetz schnellstmöglich einführen zu
       wollen. Faeser möchte dieses in einen [7][Aktionsplan gegen
       Rechtsextremismus] aufnehmen, den sie bis Ostern vorlegen will.
       
       Bei einem früheren Streitpunkt mit der Union geben sich die Ministerinnen
       indes noch vage: der möglichen [8][Wiedereinführung einer
       Extremismusklausel]. Mit dieser mussten die Träger früher schriftlich
       zusichern, dass sie sich zur demokratischen Grundordnung bekennen. Viele
       Projekte sahen darin einen Generalverdacht, die Klausel wurde letztlich
       wieder abgeschafft. In dem Positionspapier von Faeser und Spiegel heißt es
       dazu nur allgemein: „Es ist – wie schon bisher – selbstverständlich, dass
       nur solche Maßnahmen unterstützt werden können, die eine den Zielen und
       Prinzipien des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten.“ Wie dies
       sichergestellt wird, bleibt vorerst offen.
       
       ## Initiative: Gesetz muss sich Namen erst verdienen
       
       Zivilgesellschaftliche Initiativen lobten die Einführung des
       Demokratiefördergesetzes. „Das ist ein lange überfälliger Schritt, den wir
       sehr begrüßen“, erklärte Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio
       Stiftung. Das Gesetz müsse sich jedoch seinen Namen erstmal verdienen,
       damit es nicht „als Bettvorleger“ ende. „Wichtig ist vor allem, dass die
       zivilgesellschaftlichen Projekte eine eigenständige Rolle bekommen und vor
       rechtsextremen Angriffen geschützt werden“, sagt Reinfrank. „Ministerien in
       Berlin werden die Demokratie vor Ort nicht verteidigen.“
       
       25 Feb 2022
       
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