# taz.de -- EU-Verfahren gegen Ungarn: Kommission legt nach
       
       > Der Streit mit der Regierung Orban geht in die nächste Runde. Brüssel
       > eröffnet ein Verfahren gegen Budapest wegen der umstrittenen Auflagen für
       > NGOs.
       
 (IMG) Bild: Egyutt-Aktivisten entfernen in Budapest ein Kampagnen-Plakat der Regierung gegen den US-Mäzen Soros
       
       BRÜSSEL dpa | Die EU-Kommission verschärft die Gangart gegen Ungarn. Wegen
       umstrittener Auflagen für Nichtregierungsorganisationen eröffnete die
       Brüsseler Behörde am Donnerstag ein neues Verfahren gegen Budapest.
       Gleichzeitig trieb sie ein bereits laufendes Verfahren wegen des
       ungarischen Hochschulgesetzes voran. Damit geht der Dauerstreit mit Ungarns
       rechtskonservativem Ministerpräsidenten Viktor Orban in die nächste Runde.
       
       Dessen Regierung hatte eine Registrierungspflicht für
       Nichtregierungsorganisationen (NGOs) eingeführt, die mehr als umgerechnet
       24.000 Euro jährlich aus dem Ausland bekommen. Die NGOs sollen sich auf
       ihrer Internetseite und in allen Publikationen als „Organisation, die
       Unterstützung aus dem Ausland erhält“, kennzeichnen.
       
       „Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich
       geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem
       EU-Recht steht“, erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans in
       Brüssel. Unter anderem sieht die Kommission einen Verstoß gegen die
       EU-Grundrechtecharta, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Das
       neue Gesetz könnte nichtstaatliche Organisationen daran hindern, Gelder
       einzuwerben und ihren Aufgaben nachzukommen, moniert die Brüsseler Behörde.
       Zudem werde der freie Kapitalverkehr eingeschränkt.
       
       „Wir gehen davon aus, dass die ungarische Regierung das Gespräch suchen
       wird, um diese Angelegenheit so rasch wie möglich zu klären“, mahnte
       Timmermans. „Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen
       Behörden.“ Ist die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden, könnte sie
       das Verfahren weitertreiben.
       
       Das tat sie am Donnerstag mit dem bereits laufenden
       Vertragsverletzungsverfahren zum Hochschulgesetz. Dazu erklärte Timmermans:
       „Das ungarische Hochschulgesetz bringt für die Hochschulen in EU- und
       Nicht-EU-Ländern unverhältnismäßige Einschränkungen mit sich und muss so
       rasch wie möglich wieder mit EU-Recht in Einklang gebracht werden.“ Auch
       hier setzte er eine Frist von einem Monat. Sollte man mit der Reaktion
       nicht zufrieden sein, sei eine Klage beim Europäischen Gerichtshof möglich.
       
       In dem Fall hatte die Kommission bereits [1][im April ein
       Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet] und eine Stellungnahme aus
       Budapest erhalten. Das ungarische Parlament hatte am 4. April das
       Hochschulgesetz geändert und neue Vorgaben eingeführt. Dies wurde vor allem
       als Maßnahme gegen die vom US-Milliardär George Soros gegründete Central
       European University in Budapest interpretiert.
       
       13 Jul 2017
       
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