# taz.de -- Messerattacke in Zug bei Brokstedt: System U-Haft ist gemeingefährlich
       
       > Wer als staatenloser Ausländer aus langer U-Haft entlassen wird, hat ein
       > doppeltes Problem: keine Vorbereitung auf die Entlassung, kaum Hilfe
       > draußen.
       
 (IMG) Bild: Zeichen der Trauer: Kerze auf dem Bahnsteig in Brokstedt
       
       Der Messerangriff im Zug beim schleswig-holsteinischen Brokstedt verweist
       auf schwierige Probleme, sowohl bei der Untersuchungshaft als auch beim
       Umgang mit straffälligen Ausländern. Sich dieser Defizite anzunehmen,
       könnte helfen, ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern.
       
       Bei dem [1][Vorfall in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg hatte ein
       staatenloser Palästinenser am Mittwoch zwei junge Menschen erstochen und
       fünf weitere zum Teil lebensgefährlich verletzt]. Nur sechs Tage zuvor war
       der mutmaßliche Täter aus einer einjährigen Untersuchungshaft in Hamburg
       entlassen worden. Dort saß er, weil ihm ebenfalls ein Messerangriff
       vorgeworfen worden war.
       
       [2][Dass der Mann ohne Vorbereitung auf die Straße gesetzt wurde], hat mit
       den Besonderheiten der U-Haft zu tun. Ibrahim A. war nicht rechtskräftig
       verurteilt, aber eben auch nicht freigesprochen. Solange sein Fall in der
       Schwebe blieb, musste er wegen Fluchtgefahr in Haft bleiben – allerdings
       keinesfalls länger als die allenfalls anstehende Haftstrafe. Das führte
       dazu, dass er nach einem Jahr Knall auf Fall entlassen werden musste.
       Vorbereitung? Fehlanzeige!
       
       Zuzugestehen ist der Justizverwaltung, dass sie bei der U-Haft meist nicht
       weiß, wann der Häftling frei kommt. Im Fall von Ibrahim A. hätte sie
       allerdings, spätestens als sich abzeichnete, dass die U-Haft die Dauer der
       möglichen Strafhaft erreichen würde, mit Entlassungsvorbereitungen beginnen
       können. Das gilt besonders für einen Menschen ohne Obdach und möglichen
       psychischen oder Suchtproblemen.
       
       Eine einjährige Untersuchungshaft ist an sich schon ein Unding. Vom Staat
       ist zu fordern, dass er sich dann wenigstens nach [3][Standards um die
       Menschen kümmert, die aus guten Gründen für die Strafhaft gelten.]
       
       Das wäre allerdings nur die halbe Miete, wenn der Entlassene dann draußen
       durch die Maschen des Hilfesystems fällt. Einem [4][Staatenlosen mit
       unsicherem Aufenthaltsstatus] sind viele Hilfsangebote verschlossen. Am
       Ende landet einer wie Ibrahim A. dann wieder vor einer Notunterkunft, wo er
       dann womöglich schon Hausverbot hat – also auf der Straße.
       
       Es wäre an der Zeit, einen pragmatischeren Umgang mit Menschen zu finden,
       die nicht abgeschoben werden können, also faktisch hier im Land bleiben
       werden. Davon hätten alle was, die Inländer wie die Ausländer.
       
       26 Jan 2023
       
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 (DIR) [3] https://www.hamburg.de/bjv/justizvollzug/11078696/resozialisierung/
 (DIR) [4] /Vorwuerfe-gegen-Auslaenderbehoerde/!5884824
       
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