# taz.de -- Urteile im Linksextremismus-Prozess: Lina E. wieder frei – vorerst
       
       > Der Prozess gegen Antifa-Mitglieder endet mit harten Urteilen gegen
       > Linksradikale. Die Hauptangeklagte kommt dennoch erstmal frei.
       
 (IMG) Bild: Ruhe vor dem Sturm? Für Mittwochabend rufen autonome Gruppen zu Demos in mehren Städten auf
       
       DRESDEN taz | Und dann ist, um 19.48 Uhr, Lina E. tatsächlich frei. Nach
       mehr als neun rekordverdächtigen Stunden Urteilsverkündung setzt Richter
       Hans Schlüter-Staats zu seiner letzten Amtshandlung im Prozess gegen die
       28-jährige Leipzigerin und drei Mitangeklagte an – und setzt ihren
       Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug.
       
       Die [1][zuvor von ihm verhängten 5 Jahre und 3 Monate] seien in ihrem Alter
       schon „heftig und gravierend“, hatte Schlüter-Staats erklärt. Sie habe sich
       im Prozess aber „positiv abgehoben“, von einer Fluchtgefahr sei derzeit
       nicht auszugehen. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil
       rechtskräftig wird – allerdings auch die kaum zur Gänze. Da die Studentin
       bisher nicht vorbestraft ist, kann sie damit rechnen, dass das letzte
       Drittel der Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Und zweieinhalb Jahre saß
       Lina E. bereits in Untersuchungshaft.
       
       So ist der monatelange Szeneslogan „Free Lina“ plötzlich Realität: Lina E.
       kann vorläufig frei den Gerichtssaal verlassen. Die Studentin ringt um
       Fassung, wischt sich eine Träne aus dem Auge, alle Mitangeklagten umarmen
       sie. Und im Saal brandet Jubel auf.
       
       Es ist das Ende eines außergewöhnlichen Prozess – und des derzeit wohl
       politisch am aufgeladensten.
       
       Seit September 2021 wurde vor dem Oberlandesgericht Dresden in einem
       Hochsicherheitssaal am Stadtrand gegen Lina E. und drei Mitangeklagte
       verhandelt – Lennart A., Jannis R., Philipp M., drei junge Autonome aus
       Leipzig und Berlin. Die Vorwürfe: Bildung einer kriminellen Vereinigung und
       sechs schwere Angriffe auf Rechtsextreme in Leipzig, Wurzen und Eisenach,
       verübt von 2018 bis 2020.
       
       [2][Lina E. sollte laut Anklage die Anführerin] gewesen sein, zusammen mit
       ihrem seit drei Jahren untergetauchten Verlobten Johann G. Schon vor
       zweieinhalb Jahren wurde die Studentin der Erziehungswissenschaften deshalb
       in ihrer Wohnung in Leipzig-Connewitz verhaftet und öffentlichkeitswirksam
       mit dem Hubschrauber zum Ermittlungsrichter geflogen.
       
       Kaum ein Prozess war zuletzt ein solches Politikum wie dieser. Jahrelang
       tappten Ermittler nach linksmilitanten Anschlägen im Dunkeln, 2019 gründete
       Sachsen eigens eine „Soko Linx“. Den Fall um die Gruppe um Lina E. zog dann
       die Bundesanwaltschaft an sich und forderte bis zu acht Jahre Haft. Auf der
       anderen Seite konterte die linke Szene mit einer großen
       Solidaritätskampagne, verbreitete den Slogan „Free Lina“. Die Verteidigung
       geißelte eine „politische Justiz“ und einseitige Ermittlungen, forderte
       weitgehend Freisprüche.
       
       Am Mittwochmorgen prallt all das noch einmal aufeinander. Schon am frühen
       Morgen ist das Gericht von Polizisten umzingelt, am Himmel kreist ein
       Hubschrauber. Vor dem Gericht sammeln sich Demonstrierende mit
       Antifa-Bannern zu einer Kundgebung, kritisieren die „Kriminalisierung“ der
       Szene. Wer das Gericht betreten will, wird penibel kontrolliert.
       
       Dann betritt Lina E. den Saal. Anders als sonst wirkt sie angespannt,
       versteckt ihr Gesicht hinter einem schwarzen Ordner. Ihre
       Unterstützer:innen und ihre Mutter, die fast jeden der 98. Prozesstage
       vor Ort waren, begrüßen sie stehend mit langem Applaus. Erst später wird
       Lina E. ihnen lächelnd zurückwinken. Zuvor hatte sie das Verfahren noch
       unbeschwert verfolgt, zumindest äußerlich. Zu den Vorwürfen aber schwiegen
       sie und die anderen drei Mitangeklagten bis zum Schluss.
       
       Als dann Richter Hans Schlüter-Staats sein Urteil gegen Lina E. verkündet,
       herrscht zunächst konsternierte Stille, die 28-Jährige starrt nur in den
       Saal. 5 Jahre und 3 Monate Haft. Die drei Mitangeklagten verurteilt
       Schlüter-Staats zu bis zu drei Jahren und 3 Monaten Haft. Dann bricht Unmut
       auf. „Feuer und Flamme der Repression“, rufen Zuhörende im Chor. Ein Mann
       schreit „Faschofreunde“, eine Frau „Scheiß Klassenjustiz“. Schlüter-Staats
       muss die Urteilsbegründung unterbrechen, lässt die Zwischenrufenden
       rausschmeißen.
       
       Es sind die schwersten Urteile gegen die linksradikale Szene seit Jahren.
       2009 war die „militante gruppe“ für Brandanschläge zu dreieinhalb Jahren
       Haft verurteilt worden. Nun sind es zumindest für Lina E. nochmal mehr. Und
       das Urteil wird die autonome Szene und Sicherheitsbehörden noch länger
       beschäftigen.
       
       Als Richter Schlüter-Staats seine Urteilsbegründung beginnt, verweist er
       gleich zu Beginn auf den Angriff auf den Kanalarbeiter Tobias N. im Jahr
       2019 in Leipzig-Connewitz, „der brutalsten Tat“. Nur aufgrund einer
       getragenen Mütze mit rechtsextremem Logo sei dieser schwer verprügelt und
       „für sein Leben gezeichnet“ worden. „Nur weil er die falsche Mütze am
       falschen Ort trug“, bemerkt Schlüter-Staats. „Diese Tat zeigt, wohin der
       militante Antifaschismus führt.“
       
       Auch Schlüter-Staats erklärt die Bekämpfung des Rechtsextremismus als
       „achtenswertes Motiv“. Dieser sei die derzeit größte Gefahr im Land. Das
       aber mache die Angriffe auf Rechtsextreme „nicht zur bloßen Bagatelle“, so
       der Richter. Auch gewalttätige Nazis würden durch ihre Taten „nicht
       vogelfrei“. Und es habe auch „keine nur ansatzweise notwehrähnliche
       Situation“ gegeben. Und Schlüter-Staats weist auch eine zu lasche
       Verfolgung durch die Justiz zurück. Allein von seinem Senat seien
       Rechtsextreme seit 2018 zu 88 Jahren Haft verurteilt worden, zählt er
       zusammen.
       
       Dann holt der Richter gegen die Unterstützer:innen von Lina E. aus.
       Diese hätten eine „propagandistische Begleitmusik“ zum Prozess aufgeführt.
       Die Angeklagten als reine Opfer eines Repressionsstaats zu bezeichnen,
       „gehen ins Absurde“. Immer wieder wird der Richter von Unmutsrufen
       unterbrochen. Schlüter-Staats wirft den Unterstüzer:innen wiederum
       einen „ideologischen Schrebergarten“ vor. Und an den Saal gerichtet: „Und
       ich habe den Eindruck, einige gärtnern gerade.“
       
       Über mehrere Stunden zeichnet Schlüter-Staats dann sehr detailliert nach,
       warum Lina E. aus Sicht des Senats tatsächlich an mehreren der sechs
       Angriffen beteiligt gewesen sei. Monatelang war darüber im Prozess
       gestritten worden. Opfer und Zeugen konnten die vermummten Angreifer nicht
       erkennen, klare Beweise gab es nicht. Noch dazu waren die Aussagen der
       angegriffenen Rechtsextremen mit Vorsicht zu genießen: Einige wie der
       Eisenacher Leon R. sitzen oder saßen inzwischen selbst in Haft, ebenfalls
       festgenommen im Auftrag der Bundesanwaltschaft unter dem Vorwurf der
       Bildung einer kriminellen Vereinigung.
       
       Klar ist für Schlüter-Staats der Angriff auf den rechtsextremen Eisenacher
       Kampfsportler und Szenewirt Leon R. im Dezember 2019. Lina E. war damals
       direkt danach verhaftet worden, in einem Fluchtauto mit dem Mitangeklagten
       Lennart A. – es war der Wagen ihrer Mutter. Nur einen Tag vor dem Angriff
       war Lina E. zudem in einem Baumarkt erwischt worden, wie sie zwei Hämmer
       klaute. Die Rechtsextremen wurden teils mit Hämmern und Schlagstöcken
       angegriffen. Schon bei einem ersten Angriff auf Leon R.s Kneipe, zwei
       Monate zuvor, aber ist die Sache wackliger. Hier gibt es nur DNA von Lina
       A.s Partner Johann G. und Zeugenaussagen, dass eine Frau dabei war. Beides
       aber reicht dem Richter: Das Angriffsverhalten der Frau sei dasselbe wie
       bei der zweiten Attacke in Eisenach gewesen, deshalb sei Lina E. auch hier
       die Täterin gewesen.
       
       Als eine Frau „Beweislastumkehr“ reinruft und aus dem Saal gezerrt wird,
       kommt es zum Tumult. Mehrere Zuhörende protestieren, der richter
       unterbricht wieder. Dann drängen Justizwachleute vermeintliche Rufer nach
       draußen, schubsen sie teils über Stühle, darunter auch Angehörige der
       Angeklagten. Polizisten stürmen in den Saal, Lina E.s Mutter verlässt
       diesen schluchzend. Erst nach einer längeren Pause kann weiterverhandelt
       werden. Am Ende des Tages wird das Gericht mehrere Hausverbote erteilen.
       
       Schlüter-Staats aber beruft sich auch auf einen [3][Kronzeugen]: Johannes
       D., ein früherer Weggefährte von Lina E. Nach Vergewaltigungsvorwürfen
       wurde er aus der Szene verstoßen, hatte vor Ermittlern ausgepackt und Lina
       E. und ihren Verlobten belastete er schwer: Sie hätten die Gruppe
       zusammengehalten und Angriffe koordiniert. Schlüter-Staats hält das für
       schlüssig, auch habe D. keinen überzogenen Belastungseifer gegen die
       Angeklagten gezeigt.
       
       Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor 
       
       Dennoch erteilt das Gericht auch Freisprüche. Bei Lina E. tut es das für
       die Angriffe auf den früheren NPD-Mann Enrico B. und den Wurzener Neonazi
       Cedric S., wo eine Beteiligung nicht nachweisbar sei. Auch die Alibis der
       Mitangeklagten Philipp M. und Jannis R. für zwei der angeklagten Taten
       erkennt Schlüter-Staats an. Sie hatten über Handydaten nachweisen können,
       dass sie beim ersten Angriff in Eisenach nicht vor Ort waren. Und anders
       als die Bundesanwaltschaft sieht Schlüter-Staats Lina E. auch nicht so klar
       als Rädelsführerin der Gruppe – auch deshalb die geringere Strafe als von
       den Anklägern gefordert. Zudem rechnet das Gericht Lina E. die große
       Medienberichterstattung zu, die auch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt
       habe. Auch war E. bisher nicht vorbestraft. Die Strafe sei daher „maßvoll“.
       
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warnte derweil am Mittwoch bereits
       vor gefallenen Hemmschwellen und einer „Gewaltspirale“ in der linksextremen
       Szene. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnete vor
       „Selbstjustiz“. Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang erklärte, der Fall
       Lina E. stehe „beispielhaft für das hohe Gewaltpotenzial und
       Radikalisierungsniveau“ in Teilen der linksextremen Szene. Wenn es so
       weitergeht, „rückt der Moment näher, in dem man auch von Linksterrorismus
       sprechen muss“.
       
       [4][Die autonome Szene] wertete das Urteil gegen Lina E. und die anderen
       dagegen als Skandal. Schon zuvor war zu Protesten für den Urteilstag
       geworben worden, zum [5][„Tag X“]. Für jedes verhängte Jahr Haft wurde ein
       Sachschaden von einer Million Euro angekündigt, hieß es in einem Aufruf.
       Bereits für Mittwochabend hatten autonome Gruppen Demonstrationen in
       Leipzig, Dresden, Berlin, Hamburg oder Stuttgart angekündigt.
       
       Am Samstag soll eine zentrale Demonstration in Leipzig folgen, auf der „die
       Wut“ über das Urteil ausgedrückt werden soll. Die Polizei bereitet sich auf
       einen Großeinsatz vor, die Stadt Leipzig prüft ein Verbot der Demonstraton.
       In der Szene wurde dazu appeliert, so oder so nach Leipzig zu kommen – das
       Verbot dürfe man „nicht hinnehmen“.
       
       ## Verteidiger kündigt Revision an
       
       Lina E.'s Verteidiger Ulrich von Klinggräff kündigt derweil noch Revision
       gegen das Urteil gegen seine Mandantin an. Es sei ein „eklatantes
       Fehlurteil“. Die Haftentlassung von Lina E. sei „ein guter Punkt“. Aber die
       gut 5 Jahre Haft blieben angesichts der bloßen Indizien und einseitigen
       Ermittlungen „in keiner Weise akzeptabel“.
       
       Lina E. bekommt das schon nicht mehr mit. Sie ist da bereits im Auto ihres
       zweiten Anwalts in die vorläufige Freiheit davongedüst.
       
       Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde im Verlauf des Mittwochabend
       aktualisiert. Dass Lina E. ihre Haftstrafe erst antreten muss, wenn das
       Urteil rechtskräftig wird, war bei Veröffentlichung der ersten Textfassung
       noch nicht bekannt.
       
       31 May 2023
       
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