# taz.de -- Gericht urteilt über Palästina-Demos: Antisemitismus nicht verboten
       
       > Ein Bremer Gericht erlaubt propalästinensische Demos mit gelockerten
       > Auflagen. Der Slogan „Kindermörder Israel“ ist von der Meinungsfreiheit
       > gedeckt.
       
 (IMG) Bild: Unter strengen Auflagen erlaubt: Pro-palästinensische Kundgebung in Bremen im Oktober 2023
       
       HAMBURG taz | Die Bremer Justiz ist sich uneins bei der Bewertung
       propalästinensischer Kundgebungen. Nach einem Beschluss des
       Verwaltungsgerichts dürfen Demonstranten in den kommenden Wochen den Slogan
       „Kindermörder Israel“ verwenden und eine Karte Israels in palästinensischen
       Farben zeigen. Entsprechende Verbote des Ordnungsamtes hat das
       Verwaltungsgericht am Montag mit dem Hinweis auf das hohe Gewicht der
       Meinungsfreiheit im [1][Eilverfahren für rechtswidrig erklärt (Az. 5 V
       1013/24)].
       
       Das Verbot des Slogans [2][„From the river to the sea – Palestine will be
       free]“, welches das Verwaltungsgericht ebenfalls für rechtswidrig erklärt
       hatte, bleibt nun doch bestehen. Auf Beschwerde des Innensenators Ulrich
       Mäurer (SPD) setzte das Oberverwaltungsgericht (OVG) das Verbot am Dienstag
       wieder in Kraft.
       
       Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfte die bloße Verwendung dieser
       Parolen die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigen. Inhaltlich seien
       sie [3][durch die Meinungsfreiheit gedeckt]. Die umfasse „auch Meinungen,
       die rassistisch, antisemitisch oder verfassungsfeindlicher Natur seien“.
       Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist jedoch die Parole „From the
       river to the sea“ möglicherweise strafbar.
       
       ## Wöchentliche Kundgebung geplant
       
       Die propalästinensischen Kundgebungen sollen vom 2. Mai bis zum 13. Juni
       wöchentlich auf dem Bremer Grasmarkt stattfinden. Das Ordnungsamt hatte das
       mit der Auflage erlaubt, es dürften keine Kennzeichen von verbotenen
       Organisationen wie der Hamas gezeigt werden. Zudem seien Äußerungen
       verboten, die gegen Juden zum Hass aufstachelten.
       
       Die Anmelder verwiesen auf die katastrophale Lage im Gazastreifen. Bei den
       israelischen Angriffen seien viele Zivilisten verletzt und getötet worden –
       auch Kinder. Das Verwaltungsgericht folgte diesem Hinweis: Der Ausspruch
       „Kindermörder Israel“ müsse nicht unbedingt mit dem Verschwörungsmythos
       assoziiert werden, wonach Juden Ritualmorde an Kindern begingen.
       
       Im Oktober 2023 hatte das Verwaltungsgericht diesen Slogan sowie die Parole
       „From the river to the sea“ und das [4][Ausmalen Israels mit
       palästinensischen Farben noch für problematisch gehalten und ein Verbot
       bestätigt.] Dass es jetzt zu anderen Schlüssen gekommen ist, erklärt das
       Gericht mit dem zeitlichen Abstand. Der Nahost-Konflikt habe sich durch den
       israelischen Gegenangriff verändert. Deshalb könnten die [5][Parole nicht
       mehr allein auf den Angriff der Hamas bezogen werden].
       
       Das Verbot von „From the river to the sea“ rechtfertigt das OVG damit, dass
       die Parole ein Kennzeichen der Hamas sein könnte. Ob das so sei, könne zwar
       im Eilverfahren nicht geklärt werden. Anders als zuvor das
       Verwaltungsgericht entschied das OVG im Zweifel gegen die Demo-Anmelder.
       
       1 May 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Antisemitismus-Debatte-in-Deutschland/!5996230
 (DIR) [3] /Angriffe-auf-die-Meinungsfreiheit/!5984434
 (DIR) [4] https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungssuche-12796?ges%5Baktenzeichen%5D=5+V+2513%2F23&ges%5Bbeginn%5D=&ges%5Bbegriff%5D=&ges%5Bende%5D=&ges%5Bext%5D=&ges%5Bnormen%5D=&submit=Suche+starten
 (DIR) [5] /Debattenkultur-zum-Nahostkonflikt/!6001896
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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