# taz.de -- taz-Recherche zu Drohmails: Wer steckt hinter „NSU 2.0“?
       
       > Seit Jahren bekommen Menschen, die sich gegen rechts stellen,
       > Morddrohungen vom „NSU 2.0“. Wer verschickt sie? Die Spur führt vor die
       > Haustür eines Polizisten.
       
       Eigentlich geht es um versteckte Botschaften in Mails, die jemand nachts
       verschickt, der gerne „der Führer“ wäre und Menschen damit droht, sie
       „umzulegen“. Um einen verdächtigen Polizisten, der mit Kolleg*innen
       rechtsextreme Nachrichten auf Whatsapp austauscht, der Linke auch mal
       Terrorist*innen nennt und schon 2013 enthusiastisch dafür warb, die AfD
       zu wählen.
       
       Es geht um einen der größten Polizeiskandale, die es in Deutschland je gab,
       und ein bis zu 60-köpfiges Ermittlungsteam, das anscheinend immer einen
       Schritt langsamer ist als die Täter.
       
       Doch am Anfang – das passt zu dieser deutschen Geschichte – geht es
       zunächst nur um ein Fax.
       
       Es ist die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız, die im Sommer 2018
       zuerst davon spricht. Başay-Yıldız war Nebenklage-Anwältin im NSU-Prozess.
       Der NSU ermordete von 2000 bis 2007 aus rassistischen Motiven mindestens
       zehn Menschen. Başay-Yıldız vertritt aber auch einen Islamisten, der nach
       Tunesien abgeschoben wird – zu Unrecht, wie ein Gericht urteilt.
       Zahlreiche Medien berichten über den Fall.
       
       Weil man ihren Mandanten nicht sofort zurückholt, fordert Başay-Yıldız
       damals von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro. „Das Fax ist
       in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden“, wird sie in den Berichten
       zitiert. Das rechtsextreme Hetzportal PI-News schreibt am 1. August, die
       Anwältin fordere „die Kohle knallhart per Fax ein“.
       
       Am 2. August 2018 bekommt Başay-Yıldız selbst ein Fax, gesendet über einen
       Onlineanbieter. Als Absender angegeben: Uwe Böhnhardt, der Name eines der
       toten NSU-Terroristen. Im Fax wird sie als „miese Türkensau“ beschimpft,
       und ihr wird gedroht: „Als Vergeltung für 10000 € Zwangsgeld schlachten wir
       deine Tochter.“ Auch der Name der Tochter steht in dem kurzen Text und die
       Wohnanschrift der Familie. Das Fax endet mit „Gruss NSU 2.0“. Damit beginnt
       ein Kriminalfall, der das [1][Vertrauen in die Polizei] erschüttern wird.
       
       Denn als die Frankfurter Ermittler*innen nachforschen, woher der
       Absender die Privatadresse und die Angehörigen der Rechtsanwältin kennt,
       werden sie stutzig: Ausgerechnet im eigenen Haus hat am selben Tag jemand
       exakt diese Daten abgerufen. Jemand vom Streifendienst aus dem 1. Revier,
       direkt in der Frankfurter Innenstadt.
       
       Ist es möglich, dass jemand von der Polizei illegal auf vertrauliche
       Personendaten zugreift, um sie in Drohschreiben zu verwenden, die sich
       auf rechtsextreme Mörder beziehen?
       
       Die Verwirrung ist groß. Es kommen mehr Schreiben, mal gehen sie an
       einzelne Adressaten, mal sind es Sammelmails an Redaktionen oder sogar die
       Ermittler*innen. Mal enthalten sie Geburtsdaten, Privatadressen und
       Namen von Verwandten, die öffentlich nicht bekannt sind. Mal nur gegoogelte
       Informationen.
       
       Die Schreiben beziehen sich aufeinander und manchmal sogar auf andere
       Drohschreiber*innen. Im Juli 2020, zwei Jahre nach dem ersten Fax, prüft
       der Generalbundesanwalt, ob er den Fall übernimmt. Der hessische
       Polizeipräsident wird entlassen, ein Sonderermittler eingesetzt. Bis heute
       werden immer neue Mails mit Beschimpfungen und Drohungen verschickt.
       Inzwischen sind es mehr als 80.
       
       Unerträglich für die Betroffenen – und wie ein Stinkefinger in Richtung
       Polizei.
       
       Wer steckt hinter „NSU 2.0“? Wie werden die Empfänger*innen der
       Drohschreiben ausgewählt? Und ermittelt die Polizei in dem Fall, in dem
       eigene Kolleg*innen unter Verdacht stehen, gut genug?
       
       Uns liegen mehr als ein Dutzend der Drohschreiben vor. Wir werten
       Unterlagen aus, recherchieren in sozialen Netzwerken und Darknet-Foren. Wir
       sprechen mit Empfänger*innen der Drohungen, mit Ermittler*innen. Und
       irgendwann stehen wir vor einem Haus in Frankfurt, in dem ein Polizist
       wohnt, und betätigen die Klingel, an der sein eigener Name nicht steht.
       Über diesen Polizisten hat die Öffentlichkeit bislang so gut wie nichts
       erfahren.
       
       Wir sind bereits Anfang 2019 auf ihn gestoßen, bei einer Recherche über
       zwei andere [2][mutmaßlich rechtsextreme Polizisten] im hessischen
       Kirtorf. Aber die Hinweise waren vage, seine mutmaßliche Rolle war noch
       unklar. Als der „NSU 2.0“-Skandal sich ausweitet, schauen wir genauer auf
       die Puzzleteile, finden seinen Namen heraus, Details über seine Person,
       seine Facebook-Seite. Und dann bekommen wir die Bestätigung: Er ist der
       Hauptverdächtige, gegen den bis heute im Fall „NSU 2.0“ ermittelt wird. Er
       heißt Johannes S.
       
       ## Der Anrufer
       
       Am Freitag, den 17. August 2018 ruft ein Mann bei der taz an, der zu einem
       der Geschäftsführer durchgestellt wird. Er sagt, er sei Polizist vom
       Abschnitt 36, Berlin-Wedding. Es gehe um eine Strafanzeige gegen unbekannt,
       die Hengameh Yaghoobifarah erstattet habe. Yaghoobifarah schreibt seit
       Jahren für die taz, vor allem eine Kolumne. Der Anrufer fragt nach
       Yaghoobifarahs Kontaktdaten. Der Geschäftsführer will ihn an eine der
       beiden stellvertretenden Chefredakteurinnen weiterleiten. Er erreicht sie
       nicht.
       
       Ein paar Tage später, am 22. August gegen 15 Uhr, ruft der Mann erneut an,
       mit unterdrückter Nummer. Dieses Mal erreicht er die Chefredaktion. Sie hat
       in der Zwischenzeit erfahren, dass Yaghoobifarah keinen Kontakt zu einem
       Polizeirevier im Wedding hatte. Und überhaupt: Irgendetwas stimmt nicht.
       Sie bittet den angeblichen Polizisten so lange um seine Kontaktdaten, bis
       er das Gespräch mit einer Drohung beendet: „Ihrer Kollegin blüht noch
       einiges.“ So hat es die stellvertretende Chefredakteurin in einem
       Gedächtnisprotokoll festgehalten.
       
       Hengameh Yaghoobifarah bekommt schon länger massive Drohungen, meist wenn
       ein polarisierender Text veröffentlicht wird. Der letzte große Aufreger war
       zu diesem Zeitpunkt etwa ein Jahr her, im Oktober 2017 erschien eine
       Kolumne unter dem Titel „Deutsche, schafft euch ab!“.
       
       Eine Woche vor dem Anruf im August 2018 erwähnt zunächst die Basler Zeitung
       und dann das Hetzportal PI-News die inzwischen schon fast ein Jahr alte
       Kolumne und belegt die Autor*in mit diskriminierenden Ausdrücken.
       
       Es hatte zuvor schon Versuche gegeben, Yaghoobifarahs Daten
       auszuspionieren, mit durchaus aufwendigen Aktionen. 2017 etwa täuschen
       Unbekannte eine Einladung zu einem Vortrag in die Schweiz vor und gelangen
       so an Yaghoobifarahs Adresse. Daraufhin werden Pizzen, Zeitungen und
       Magazine an Yaghoobifarah geschickt, sogar ein Inkassounternehmen meldete
       sich wegen eines angeblich nicht zurückgezahlten Kredits. In einer anonymen
       Mail stand: „Ich hoffe, dass Dir mein Spiel ansonsten Spass macht.“
       
       Die beiden Anrufe bei der taz im August 2018 reihen sich da zunächst ein.
       Dass sie eine besondere Dimension haben, ahnt damals noch niemand. Zwei
       Wochen zuvor war das erste „NSU 2.0“-Drohfax bei der Frankfurter
       Rechtsanwältin Başay-Yıldız eingegangen. Doch die Öffentlichkeit weiß davon
       noch nichts.
       
       Mitte Dezember 2018 wird das Drohfax an Başay-Yıldız durch Medien
       öffentlich gemacht. Der Skandal in Hessen weitet sich aus. Ein Polizist mit
       einem privaten Nazimuseum fliegt auf, Polizisten mit Hitlergruß, Polizisten
       als Reichsbürger und so viele problematische Chatgruppen, dass es
       schwerfällt, den Überblick zu behalten. In der hessischen Polizei scheinen
       Rechtsextreme ihre Ideologie frei ausleben zu können, ohne von
       Kolleg*innen oder Vorgesetzten gestoppt zu werden. Rund 60
       Beamt*innen ermitteln zwischenzeitlich wegen der rechtsextremen Umtriebe
       in den eigenen Reihen.
       
       Ein Jahr vergeht. Am 8. Oktober 2019 erreicht die taz um 1.39 Uhr über ihr
       Leserbriefformular eine Nachricht, als Kontakt ist eine Mailadresse
       angegeben, die auf „yandex.com“ endet, vor dem @-Zeichen steht ein
       rassistisches Schimpfwort. Es ist die Adresse, die die Ermittler*innen
       dem „NSU 2.0“ zuordnen.
       
       In der Mail wird die stellvertretende taz-Chefredakteurin als
       „Volksschädling“ beschimpft. Der Absender schreibt, dass er sie ja
       „persönlich telefonisch schon vor Monaten zutreffend belehrt habe“, dass
       sich Hengameh Yaghoobifarah zurückzuhalten habe. Es stehen diverse
       Insiderinformationen in der Mail, neben der Anspielung auf das Telefonat
       auch die Wohnadresse der Rechtsanwältin Başay-Yıldız, die schon im ersten
       Drohfax an sie genannt wurde.
       
       Der Anruf ein gutes Jahr zuvor erscheint nun in einem anderen Licht. Er hat
       etwas mit „NSU 2.0“ zu tun. Der taz-Justiziar informiert das Berliner
       Landeskriminalamt (LKA), der Staatsschutz ermittelt.
       
       In Hessen sind die Ermittlungen vorangegangen. Erst steht eine
       Streifenpolizistin aus Frankfurt in Verdacht. Sie war an dem Computer
       eingeloggt, von dem aus die Daten von Başay-Yıldız abgefragt wurden. Die
       Polizistin bestreitet die Abfrage, doch die Ermittler*innen
       durchforsten ihr Handy und stoßen auf eine Chatgruppe mit vielen
       rechtsextremen Nachrichten.
       
       Einen Kollegen aus demselben Revier machen sie als Hauptverdächtigen aus.
       Auch er war Mitglied der Chatgruppe, auch er war zum Zeitpunkt der
       Adressabfrage im Dienst. Die Ermittler*innen glauben: Er hat die „NSU
       2.0“-Faxe verschickt. Es ist Johannes S. Bis heute ist er der einzige
       konkrete Tatverdächtige. Wochenlang wird er überwacht.
       
       Ein Dreivierteljahr nach der ersten Mail an die taz, am 23. Juni 2020,
       kommt wieder eine Nachricht vom „NSU 2.0“ bei der Redaktion an, dieses Mal
       mit noch deutlicherer Bezugnahme auf die Anrufe im Jahr 2018. Diese
       Nachricht wird gleich fünfmal an die taz geschickt, über Kontaktformulare
       und direkt als Mail, gegen halb vier Uhr morgens, wieder von der
       Yandex-Adresse, „SS-Obersturmbannführer“ als Absendername, Betreff:
       Hengameh Yaghoobifarah.
       
       Neben sexistischen und queerfeindlichen Beschimpfungen steht in der Mail
       auch Yaghoobifarahs Geburtsdatum. Das ist zwar nicht sehr leicht zu finden,
       aber auch nicht geheim. Vor allem aber ist das genaue Datum des zweiten
       Anrufs in der taz-Redaktion genannt. Der „Führer“ des „NSU 2.0“, wie sich
       der Absender bezeichnet, schreibt, dass er „schon am 22.8.2018 telefonisch
       höchstpersönlich klargemacht“ habe, „dass wir Hengameh Yaghoobifarah […]
       ganz besonders zutreffend betreuen werden“. Die Mail endet mit „Heil
       Hitler“.
       
       Der taz-Justiziar gibt auch diese Mail ans LKA weiter. Schnell ist klar:
       Bei dem Anrufer und dem Mailschreiber muss es sich um denselben Mann
       handeln. Andernfalls müsste es einen engen Informationsaustausch gegeben
       haben. Wie sonst sollte der Mailschreiber zwei Jahre später den Anruf in
       der taz auf den Tag genau datieren können?
       
       Es spricht einiges dafür, dass es sich bei dem Absender der „NSU 2.0“-Mails
       um eine einzelne Person handelt, jedenfalls nicht um eine größere Gruppe.
       „Der Führer des NSU 2.0“ schreibt immer wieder aus der Ich-Perspektive. Die
       uns vorliegenden Mails haben eine weitgehend identische Formatierung, aber
       es ist kein Baukastensystem. Die einzelnen Schreiben sind individuell auf
       eine*n Empfänger*in oder einen Sachverhalt zugeschnitten. Ihr Ton ist
       eine seltsame Mischung aus formal und vulgär.
       
       Mehrfach taucht auch derselbe Rechtschreibfehler in einem selten
       gebrauchten Wort auf. „Blut wird fließen, knüppelhagedick!“ steht in den
       Mails. Und das im Abstand von Monaten. Es müsste „knüppelhageldick“ heißen,
       mit l.
       
       Die Zeile ist eine Referenz auf ein rechtsextremes und antisemitisches
       Szenelied. Und ein Beispiel dafür, dass die Nachrichten kleine Hinweise
       enthalten, die sich manchmal auch aufeinander beziehen. Legt man die
       Nachrichten nebeneinander, wirken sie wie eine Schnitzeljagd. Empfindet der
       Urheber der Drohschreiben das alles nur als Spiel? Und mit wem spielt er es
       – mit seinen Opfern? Den Behörden?
       
       Wir folgen den Spuren. Im Leserbriefformular wurde eine Frankfurter Adresse
       angegeben. Auf den ersten Blick wirkt sie einfach hingeschrieben, online
       kann man nichts weiter über sie herausfinden. Wir fahren hin.
       
       Hier stehen bewusst keine Details. Vieles ist vorstellbar: dass hier ein
       weiteres Opfer lebt. Oder vielleicht jemand aus dem Ermittlungsteam. Oder
       eine Landespolitikerin, die sich mit dem Thema befasst? Auf dem
       Klingelschild steht: Başay-Yıldız. Es ist nicht dieselbe Adresse der
       Anwältin, die im ersten Fax stand, und damit eine neue Drohung an sie: Ich
       weiß noch immer, wo du wohnst.
       
       Nach allem was passiert ist, ist die Anschrift von Başay-Yıldız natürlich
       geheim, im Melderegister gesperrt sowieso. Irgendwie muss der Absender an
       die Adresse gekommen sein. Wurden wieder Daten bei der Polizei abgefragt?
       Wurde das überprüft? Das beantwortet uns tagelang keiner. Erst nachdem wir
       am Donnerstag einen [3][Text auf taz.de] veröffentlichen, sagt
       Innenminister Peter Beuth (CDU), es habe in Hessen keine neue Abfrage
       gegeben.
       
       Wurde Seda Başay-Yıldız von den Ermittler*innen darüber informiert? Sie
       äußert sich häufig zu den Drohungen. Dieses Mal aber will sie nichts dazu
       sagen.
       
       ## Neue Opfer
       
       Am 5. März 2019 um 12.52 Uhr bekommt die [4][Kabarettistin İdil Baydar]
       eine SMS, geschickt über die Website 5vor12.de. Von dort lassen sich anonym
       SMS verschicken. Baydar wird mit ähnlichen Worten beschimpft wie zuvor
       Başay-Yıldız: „verpiss dich aus Deutschland, solange du noch lebend
       rauskommst!!!“ Am Ende steht: „SS-Obersturmbannführer“. Am 15. März kommt
       die nächste SMS, darin steht der Vorname ihrer Mutter.
       
       Wieso ausgerechnet Baydar? Die Kabarettistin hat mit ihrer Kunstfigur Jilet
       Ayşe eine gewisse Bekanntheit erreicht, aber als Nischenstar. Auf Youtube
       und eher in Berlin als in Hessen. Aber sie ist eine Frau, und sie hat einen
       Migrationshintergrund; das allein könnte sie schon zum Hassobjekt machen.
       
       Am 5. März, am Tag der ersten SMS, wurden an einem Polizeicomputer in
       Wiesbaden persönliche Daten von Baydar abgerufen. Am selben Tag bei der
       Polizei in Berlin. Von beidem wissen die Ermittler*innen in Hessen zu
       diesem Zeitpunkt nichts, erst Monate später werden sie eine klare
       Verbindung zu den Drohfaxen an Başay-Yıldız sehen. Die Drohungen an Baydar
       werden zunächst in Berlin bearbeitet – und die Ermittlungen im Mai 2019
       zunächst eingestellt.
       
       Mit einem Fax hat es angefangen, es gab Anrufe und SMS vom „NSU 2.0“,
       später Mails. Spätestens im Sommer 2019 wird wohl die erste Nachricht von
       der erwähnten Yandex-Adresse verschickt. Für die Ermittler*innen ist es
       ungünstig, dass dieser Anbieter benutzt wird. Denn sie können nicht sehen,
       von wo aus die Mails verschickt werden. Sie sehen nur, dass sie aus
       Russland kommen, weil dort der Server steht.
       
       Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellt ein Rechtshilfeersuchen, um
       an die Verkehrsdaten zu kommen. Am 3. September 2019 wird es nach Russland
       geschickt. Man will also wissen, wann und von wo aus auf das Mailpostfach
       zugegriffen wurde. Eine Antwort gibt es nach taz-Informationen bis heute
       nicht, obwohl die deutsche Seite mehrfach bei der russischen
       Generalstaatsanwaltschaft nachgehakt hat.
       
       Die Nachrichten, die der „NSU 2.0“ verschickt, richten inzwischen Chaos an.
       Immer wieder müssen wegen Bombendrohungen Gebäude geräumt werden. So etwa
       im Oktober 2019, als eine Mail von der Yandex-Adresse die Uni Hamburg
       erreicht: „Ihr verfluchten und links-grün versifften Schweine, ihr macht
       Deutschland nicht fertig. Im Hauptgebäude […] haben wir gegenwärtig
       gleichzeitig drei Sprengsätze deponiert.“
       
       Oder im April 2020 in Berlin, kurz vor Beginn des Prozesses gegen André M.
       Dem 32-jährigen Neonazi aus Halstenbek bei Hamburg wird vorgeworfen, über
       100 E-Mails verschickt zu haben, meist mit dem Absender
       „Nationalsozialistische Offensive“, darunter 87 Bombendrohungen. Nun
       erhält das Gericht ein Fax, in dem „NSU 2.0 Der Führer“
       Berichterstatter*innen droht: „Diese Bastarde werden in ihrem eigenen
       Blut vor dem Saal 220 ersaufen.“ Bomben werden keine gefunden.
       
       Seit 2018 sind ähnliche Drohmails mit weiteren verschiedenen Absendern
       aufgetaucht: „Staatsstreichorchester“ oder auch mal „NSU 2.0“, von anderen
       Mailadressen verschickt. Immer wieder heißt es, die Absender müssten
       zusammenarbeiten. Doch das ist wohl nicht der Fall. Nachvollziehen lässt
       sich dies im Darknet. In diesen Teil des Internets gelangt man, wenn man
       mit einem sogenannten Tor Browser spezielle Websites aufruft.
       Verschlüsselt und anonym.
       
       Im Dezember 2018 postet dort in einem Forum ein Nutzer namens „Wehrmacht“
       einen Artikel über die Drohung an Seda Başay-Yıldız und schreibt: „Haha, es
       ist ja schon fast ein wenig peinlich, sich mit diesen Stümpern die
       Gesinnung zu teilen. Was für Pfeifen.“
       
       Auch „Wehrmacht“ verschickt Drohmails, manchmal auch unter dem Namen
       „Elysium“ oder „Staatsstreichorchester“, sie sind lang und wirr und voll
       abgründiger Drohungen, auch sie gehen an Journalist*innen,
       Politiker*innen, Prominente. In einer Mail kündigt er an: „Wir werden
       schon noch die Adresse der Frau Başay-Yıldız herausfinden.“
       
       Zu diesem Zeitpunkt hat die Adresse längst in dem Fax gestanden, abgefragt
       aus einem Polizeicomputer. Wer auch immer hinter „Wehrmacht“ steckt: Er hat
       zwar auch das Kürzel „NSU 2.0“ benutzt, bevor das erste Drohfax öffentlich
       wurde, der „NSU 2.0“-Drohschreiber ist er aber offenbar nicht.
       
       Auch André M., der vor Gericht stehende Bombendroher, der sich im Forum
       „Stahlgewitter“ nannte, ist es nicht. In seinen Mails wimmelt es von
       Rechtschreibfehlern. Und: Er saß bis Oktober 2018 noch in Haft und tut es
       seit April 2019 wieder.
       
       Zwar bezieht sich der „NSU 2.0“-Schreiber immer wieder auf die beiden,
       die Ermittler*innen sehen das aber als falsche Fährten. Es seien keine
       direkten Bezüge festgestellt worden, hat der hessische Innenminister Peter
       Beuth im Juli im Innenausschuss des Landtags gesagt.
       
       Klar ist aber auch: Die bekannt gewordenen Abfragen in Polizeisystemen ohne
       dienstlichen Anlass kann nicht eine Person allein gemacht haben; es gab sie
       in Frankfurt, in zwei Revieren in Wiesbaden, in Hamburg und in Berlin. Die
       zu den fraglichen Zeiten eingeloggten Beamt*innen sagen, dass sie die
       Daten nicht abgerufen haben oder nichts mit dem „NSU 2.0“ zu tun haben.
       
       Aber die Datenabfragen können kaum in allen Fällen Zufall sein. Weil der
       zeitliche Zusammenhang eklatant ist. Weil die Daten anders kaum zu
       beschaffen sind. Weil es unwahrscheinlich ist, dass sich mehrere
       Polizist*innen plötzlich für eine Nischenkabarettistin wie İdil Baydar
       interessieren – und dann später private Daten von ihr in einer Drohmail
       stehen.
       
       Es könnte also eine Gruppe von Polizist*innen geben, die den „NSU 2.0“
       bilden. Oder es sind einzelne Beamt*innen, die für die Haupttäter*innen
       in den Computer schauen. Womöglich erschleicht sich der Täter auch die
       Daten. Ruft an, gibt sich als Kollege aus und bittet um eine Abfrage.
       
       Vielleicht ein Expolizist. In einer der „NSU 2.0“-Drohmails ist die Rede
       von „gehobenem Dienst im Vorruhestand“. So könnte sich ein Polizist
       vorkommen, dem verboten wurde, die Dienstgeschäfte zu führen. So wie
       Johannes S., 31, der Beschuldigte aus Frankfurt.
       
       Es könnte aber auch einen Umschlagplatz geben, irgendwo versteckt im
       Darknet oder auf einer Chat-Plattform, wo die privaten Daten der Opfer
       gesammelt und ausgetauscht werden. Mehrere Personen könnten dort aktiv
       sein, darunter auch Polizisten, sie müssten sich nicht einmal kennen. Und
       der „NSU 2.0“ benutzt die Daten dann für die Drohmails.
       
       Mails, wie die Nachricht, die im Juli 2020 an die TV-Moderatorin Maybrit
       Illner gerichtet ist; sie beginnt harmlos. „Seit Jahren sehe ich Ihre
       Sendung mit Interesse“, schreibt der Absender und fordert in einem
       ironisch-gehässigen Ton eine Sendung zu dem Thema „Wann wird Deutschland
       endlich abgeschafft?“.
       
       Daran sollten, das fordert der Schreiber, folgende Gäste teilnehmen: Die
       taz-Kolumnist*in Hengameh Yaghoobifarah, die Kabarettistin İdil Baydar, die
       Bundestagsabgeordnete Martina Renner, die hessische Landespolitikerin
       Janine Wissler und Anne Helm aus dem Berliner Abgeordnetenhaus: Frauen und
       Queers, die politisch links stehen oder einen Migrationshintergrund haben.
       Oder beides. Sie alle sind in „NSU 2.0“-Nachrichten bedroht worden – am
       Ende der Mail an Maybrit Illner erneut und ganz unverblümt mit dem Tod.
       
       Die Frauen sagen, sie wollen sich nicht einschüchtern lassen. „Grüße an den
       Oberstrumpfbandführer“, twitterte Seda Başay-Yıldız kürzlich. „Ihr bekommt
       uns nicht klein.“ Dazu ein Bild von sich mit den anderen Frauen.
       
       Dass die Mail an „Maybrit Illner“ ging, ist interessant. In dieser
       ZDF-Talkshow wurde das Kürzel „NSU 2.0“ zum ersten Mal in einem größeren
       Rahmen verwendet. Das war im Sommer 2015, als vermehrt
       Flüchtlingsunterkünfte angezündet wurden. Der Publizist Sascha Lobo hatte
       damals „NSU 2.0“ in die Diskussion eingeführt, ganz bewusst, er wollte
       damit vor einer rechtsextremen Bedrohung warnen. Womöglich kam der „NSU
       2.0“ so auf seinen Namen.
       
       ## Der Polizist
       
       Anfang 2012 postet ein junger Mann aus einer mittelhessischen Kleinstadt
       auf Facebook, er sei „einer der glücklichsten Menschen der Welt“. Er ist 23
       Jahre alt und hat soeben eine Zusage bekommen. Johannes S. darf zur
       Polizei.
       
       Seine Eltern haben sich früh getrennt, und seine Mutter kam mit einem Mann
       zusammen, der aus Ägypten stammt. Eine Lehrerin erinnert sich daran, dass
       S. kein gutes Verhältnis zu ihm hatte, „er hat einen tiefen Groll gegen
       diesen Mann gehegt“.
       
       Johannes S. engagierte sich in der Schülervertretung und trainierte eine
       Mädchenbasketballmannschaft, er ist Partygänger, Computercrack. Rechtes
       Gedankengut? Davon ist im Gespräch mit Leuten, die ihn von damals kennen,
       nichts zu hören. Wir klingeln bei seiner Mutter, ein kurzes Gespräch durch
       den Türspalt. Wir sagen, dass wir wegen der Ermittlungen der Polizei da
       sind, ob wir ihm eine Nachricht zukommen lassen können. Nein, sagt sie.
       Und: „Ermitteln Sie mal.“ Es sei nämlich alles anders, von Anfang an. Tür
       zu.
       
       Nach dem Abi hat er seinen Zivildienst beim Roten Kreuz gemacht und danach
       eine Weile als Rettungssanitäter gejobbt, bevor er an die Polizeihochschule
       ging. Er zitiert gern den Comedian Serdar Somuncu: „Jede Minderheit hat ein
       Recht auf Diskriminierung!“
       
       Über sich selbst schreibt er in seiner Bachelorarbeit, er habe schwarzen
       Humor. Die Arbeit untersucht, inwieweit Humor der Polizei bei der
       Einsatzbewältigung helfen kann. Er verweist auf einen Vertreter des
       Lachyoga in Europa, der mit „Juxbriefen“ bekannt wurde, die er an Behörden
       und Unternehmen schickte. Sollte alles vielleicht ein absolut miserabler
       Scherz sein?
       
       In sozialen Netzwerken postet er Bilder von Konzerten und welche vom ersten
       gemeinsamen Urlaub mit Frau und Kind. Aber dann sind da auch politische
       Äußerungen. Auf Facebook schreibt er kurz vor der Bundestagswahl 2013: „Am
       22. heißt es Kreuz für die AfD....und nein diese Stimme ist NICHT
       verschenkt!“ Als der G20-Gipfel in Hamburg stattfindet, postet er auf
       Instagram einen „Fck Antifa“-Schriftzug, dazu Hashtags wie #scheisslinke,
       #terrorvonlinks und #ingedankenbeidenkollegen.
       
       In der Whatsapp-Chatgruppe, in der er mit einer Handvoll Kolleg*innen
       zum Teil rechtsextreme Nachrichten austauschte, äußert er sich offenbar
       deutlicher. 18 von 40 Inhalten, die als strafrechtlich relevant eingestuft
       werden, sollen laut Spiegel von ihm stammen.
       
       Als er in Verdacht gerät, hinter den „NSU 2.0“-Drohungen zu stecken,
       überwachen die Ermittler*innen seine Kommunikation, Telefon und
       Internet, durchsuchen im Juni 2019 seine Wohnung in Frankfurt und das Haus
       in Kirtorf, einem abgelegenen Städtchen im mittelhessischen
       Vogelsbergkreis, das er, so sagen Anwohner*innen, von seinem Vater geerbt
       habe. Schon im Herbst 2018 hatte die Polizei das Haus durchsucht. Bei der
       Durchsuchung im Juni 2019 nehmen sie den Polizisten vorläufig fest. Für
       mehr reicht es offenbar nicht.
       
       Bis Ende 2019 seien die Ermittlungen gegen Johannes S. intensiv geführt
       worden, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt kürzlich im Rechtsausschuss
       des Landtags. Die Ermittler*innen glauben immer noch, dass Johannes S.
       die ersten „NSU 2.0“-Drohfaxe verschickt hat. Der Verdacht, dass er auch
       hinter den Mails von der Yandex-Adresse steht, hat sich laut
       Staatsanwaltschaft aber nicht erhärtet. Vielleicht hat er sie nicht
       verschickt. Vielleicht haben die Ermittler aber auch nur nicht genügend
       Beweise.
       
       ## Der Kontakt
       
       Auffällig ist: In keiner der offiziellen Äußerungen zum „NSU 2.0“-Komplex
       wurden die Drohungen an Hengameh Yaghoobifarah auch nur ansatzweise
       erwähnt. Weder gegenüber Medienvertretern noch wenn Abgeordnete im Landtag
       nach dem Ermittlungsstand fragen. Dabei ist der Fall in vielerlei Hinsicht
       außergewöhnlich.
       
       Als der unbekannte Anrufer am 17. August 2018 in der taz nach
       Yaghoobifarah fragt, weiß die Öffentlichkeit noch nichts von dem ersten
       „NSU 2.0“-Drohfax. Mehrfach wird in den Mails betont, dass Yaghoobifarah
       einer „Sonderbehandlung“ unterliege. Auch ist in keinem der uns sonst
       vorliegenden „NSU 2.0“-Schreiben der Zusammenhang zwischen den Yandex-Mails
       und den Drohfaxen an Başay-Yıldız so deutlich. Schließlich werden in den
       Mails an die taz zweimal unterschiedliche korrekte Wohnadressen der
       Anwältin genannt.
       
       Warum Hengameh Yaghoobifarah?
       
       Wir schicken eine Mail an die Yandex-Adresse und fragen, wieso sich
       ausgerechnet mit dieser Person beschäftigt wird. Die Antwort kommt einige
       Tage später, mitten in der Nacht: Yaghoobifarah sei „unser Primärziel“ und
       könne sich ja nicht ewig verstecken. Es folgen eine Beleidigung und die
       übliche Grußformel des „NSU 2.0“. Wir fragen auch nach Seda Başay-Yıldız,
       İdil Baydar und Martina Renner. Und als wartete er darauf, dass jemand sein
       Spiel mit ihm spielt, weist er noch einmal auf Başay-Yıldız hin: Sie sei ja
       mittlerweile umgezogen. „Hilft ihr aber nicht.“
       
       Wir wollen direkt mit dem beschuldigten Polizisten sprechen. Er darf
       derzeit seine Dienstgeschäfte nicht ausüben, heißt es, ist aber nicht
       suspendiert, bekommt weiter sein volles Gehalt. Gegenüber den Ermittlern
       schweigt er zu den Vorwürfen. Und auch von den Kolleg*innen sagt
       offenbar niemand gegen ihn aus.
       
       Es dauert eine Weile, den Ort zu finden, an dem man dem Polizisten
       persönlich Fragen stellen könnte. Sein Haus in Kirtorf wird renoviert, im
       Garten liegt Sperrmüll. Es ist niemand da.
       
       Am Freitag vor einer Woche stehen wir dann in einem Frankfurter Stadtteil
       vor einem Mehrfamilienhaus. Der Eingang zum Hof ist durch eine Gittertür
       versperrt. Wir drücken seine Klingel, an der sein Name nicht steht, und
       sprechen ihn mit Namen an. Über die Gegensprechanlage antwortet Johannes
       S., der Polizist. Wir stellen uns vor und fragen, ob wir ihn sprechen
       können, es gehe um die Ermittlungen gegen ihn. Er sagt: „Kein Interesse.“
       
       In der Nacht zu Sonntag werden erneut „NSU 2.0“-Drohmails verschickt, auch
       an die JVA Berlin, den Sonderermittler sowie das LKA in Hessen. Und am
       Dienstag wieder.
       
       5 Sep 2020
       
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